Stoisits: Fremdenpolizei & Sicherheitsdirektion untätig – Aufenthaltstitelverfahren blockiert

28. Juni 2012

Eine junge Akademikerin wandte sich mit ihren Schwierigkeiten in Hinblick auf ihr Aufenthaltstitelverfahren an die Volksanwaltschaft. Sie lebt und studiert seit vielen Jahren in Österreich, verbrachte davor ein Au Pair-Jahr in Deutschland. Später auch als Au Pair in Wien tätig, konnte sie auf einen seit dem Jahr 2006 ununterbrochenen legalen Aufenthaltsstatus in Österreich verweisen.

Die mongolische Staatsangehörige hatte bereits ein Hochschulstudium an der Universität von Ulaanbaatar abgeschlossen. Im Zuge ihrer Studien an der Universität Wien konnte sie im Jahr 2010 jedoch wegen eines Studienwechsels nicht mehr die ECTS-Punktezahl vorweisen, die für den Nachweis eines ausreichenden Studienerfolgs notwendig gewesen wäre. Ein ernsthaftes Problem, da dieser Umstand eine Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung als Studierende verunmöglichte und im August 2010 in einem Ausweisungsbescheid resultierte, wogegen sie Berufung einbrachte. Auf Grund geänderter Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes wurde die Berufungsentscheidung von der Sicherheitsdirektion an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien übertragen, der schließlich wegen verspätet eingebrachter Berufung einen Zurückweisungsbescheid erließ.

Die drohende Ausweisung bzw. Abschiebung stellte für die „mongolische Wienerin“ eine Katastrophe dar, weshalb sie beim zuständigen Wiener MA 35 (Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt) einen Antrag auf Erteilung einer „Humanitären Rot-Weiß-Rot Karte plus“ einbrachte. Zu jenem Zeitpunkt befanden sich die für die Bearbeitung relevanten Voranträge bei der Bundespolizeidirektion Wien, welche im Vorjahr um Übermittlung des Gesamtaktes ersucht hatte. Bis zur Retournierung der Vorakten konnte der Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels angesichts der gegen die Studentin rechtskräftig erlassenen Ausweisung keiner positiven Entscheidung zugeführt werden.

Aus Sicht der Volksanwaltschaft ist in diesem Fall abschließend festzuhalten, dass die Untätigkeit der Sicherheitsdirektion Wien zwischen September 2010 und Mai 2011 im Berufungsverfahren betreffend Ausweisung einen Missstand in der Verwaltung darstellt. Weiters stellt einen Missstand dar, dass die BPD Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, die nach Antragstellung im Juli 2011 angeforderten Vorakten erst Ende Dezember 2011 retournierte. Die Volksanwaltschaft kritisiert in ihren jährlichen Berichten an den Nationalrat und Bundesrat bereits seit vielen Jahren die erheblichen Verfahrensverzögerungen bei der Sicherheitsdirektion Wien bzw. der BPD Wien. Zusagen des Bundesministeriums für Inneres, diese Situation zu verbessern, wurden letztlich offenbar nicht eingehalten.