Stoisits: Besuchsvisa

11. Oktober 2010

Frau N.N. lebt seit sechs Jahren mit ihrem Ehemann in Österreich. Sie besitzt die iranische Staatsbürgerschaft, ihr Mann ist Österreicher. Im März 2010 wollten die Eltern von Frau N.N. ihre Tochter besuchen - doch das Wiedersehen nach mehr als zwei Jahren wurde von den Behörden verhindert. Das Visum wurde „wegen nicht gesicherter Unterhaltsmittel“ abgelehnt. Frau N.N. wandte sich an Volksanwältin Stoisits, die der Familie helfen konnte.

Bereits fünf Mal hatten die Eltern ihre Tochter schon in Österreich besucht – und nach Ablauf der Visa Österreich ordnungsgemäß verlassen. Auch die finanzielle Situation der Familie hatte sich in der Zwischenzeit nicht verschlechtert. Herr N.N. verfügt über ein regelmäßiges Einkommen. Frau N.N. bezieht nach ihrer Karenzzeit, in die der letzte Besuch der Eltern fiel, sogar ein Einkommen. Auch die Finanzen der Eltern hatten sich seit dem letzten Besuch nicht verändert.

Das Innenministerium verwies trotzdem auf die „geringen eigenen Unterhaltsmittel“ und auf die „finanzielle Belastung der Einlader, da sich die Einladung auf zwei Personen bezog“. Doch das Ministerium stellte gleichzeitig fest, dass die Besuche in den Jahren 2005 und 2007 in einer ähnlichen finanziellen Situation stattgefunden hatten. Abgesehen von einem Krankheitsfall waren die Eltern vor Ablauf der Visa auch immer rechtzeitig ausgereist.

Volksanwältin Stoisits erreichte, dass das Ehepaar N. seine Verwandten in Österreich begrüßen konnte. „Was bei vergangenen Besuchen galt, muss nach denselben Gesetzen auch jetzt gelten. Unter ähnlichen finanziellen Umständen erhielt die Familie zuvor schon Visa, deshalb muss dies auch für einen neuerlichen Besuch gelten. Ich bin froh, dass sich das Innenministerium dieser Rechtsmeinung der Volksanwaltschaft angeschlossen hat und der Antrag nun positiv erledigt werden wird“, sagte Volksanwältin Stoisits.