Stoisits: Begleitung bei Asylantrag

8. November 2010

Herr N.N. wollte als Mitarbeiter einer NGO zwei Asylwerberinnen bei der Einvernahme für den Asylantrag in die Erstaufnahmestelle Traiskirchen begleiten. Doch am Tor wurde ihm der Zutritt verweigert – es handle sich bei der Antragstellung um keinen „asylrechtlichen“ Akt, daher sei seine Anwesenheit nicht notwendig.

Herr N.N. beschwerte sich bei der Volksanwaltschaft und Volksanwältin Stoisits wandte sich an das Bundesministerium für Inneres. In einer ersten Stellungnahme sicherte das Bundesministerium zwar zu, dass „grundsätzlich“ die Möglichkeit der Begleitung bestehe und in der Vergangenheit auch erfolgt sei. In Einzelfällen sei aber „ein Betretungsverbot zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Betreuungseinrichtung, zur Vorbeugung gefährlicher Angriffe auf Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen und zur Sicherung der Sachausstattung der Betreuungseinrichtung möglich“.

Eine zweite Stellungnahme des Innenministeriums versicherte jedoch, dass „die Begleitung und/oder Vertretung von Asylwerbern entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sichergestellt ist bzw. gewährleistet sind“. Beim Fall der beiden Asylwerberinnen handle es sich offensichtlich um „Missverständnisse in der Kommunikation“.

„Ich freue mich, dass das Innenministerium hier eingelenkt hat. In letzter Zeit haben sich vermehrt Beraterinnen und Berater kleiner NGOs über derartige Vorfälle beschwert. Ich hoffe, dass mit dem Einschreiten der Volksanwaltschaft nun eine Besserung eintritt und es in Zukunft keine Probleme mehr bei der Begleitung der Asylwerberinnen und –werber geben wird“, sagte Volksanwältin Stoisits.