Stoisits: AMA mit Förderungsauszahlungen für Bäuerinnen und Bauern säumig

22. Jänner 2011

AMA mit Förderungsauszahlungen für Bäuerinnen und Bauern säumig

Mehr als 4000 Bäuerinnen und Bauern warten derzeit auf Förderungen der EU, die durch die Agrarmarkt Austria (AMA) ausbezahlt werden. Die ausstehenden Umweltförderungen (ÖPUL), Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und offenbar auch einheitlichen Betriebsprämien belaufen sich insgesamt auf etwa 60 Mio. Euro. Normalerweise wurden diese Förderungen spätestens im November und Dezember ausbezahlt. Für viele Kleinstbetriebe ist die aktuelle Verzögerung Existenz bedrohend. Zwei niederösterreichische Betriebe wandten sich an Volksanwältin Stoisits.

Obwohl ein Biobauer bei der Überprüfung alle Auflagen erfüllt hatte, blieb seine Förderung in der Höhe von 7.500 Euro 2010 aus – ein schwerer Schlag für ihn, denn auf seinem kleinen Hof machen die EU-Zahlungen an die 40 Prozent seiner Einnahmen aus. Über die Verzögerung oder gar Einstellung der Zahlung hatte ihn die AMA nicht informiert. Laut EU-Vorgaben sind mindestens 5 Prozent der Förderungswerberinnen und –werber jährlich einer Vor-Ort-Kontrolle zu unterziehen. Von der Verzögerung der Auszahlung sind jene Betriebe betroffen, deren Prüfberichte von der AMA noch nicht abschließend beurteilt wurden – das sind etwa 4.500 Betriebe. Für die Bäuerinnen und Bauern ist eine Planung so kaum möglich, Geräte wurden auf Kredit angeschafft und können jetzt nicht bezahlt werden.

Die AMA bzw. das Lebensministerium gaben an, dass laut EU-Verordnung Zahlungen erst geleistet würden, wenn die Überprüfung der Maßnahme oder der Vorgänge im Hinblick auf die Erfüllung der Förderkriterien abgeschlossen sei. Im September 2010 habe die EU-Kommission Österreich aufgefordert, diese Bestimmung konsequent anzuwenden, da sonst Strafzahlungen im Raum stünden.

Volksanwältin Stoisits: „Seit 2007 ist bekannt, wie vorzugehen ist. Daran hat sich seither nichts geändert - in den Jahren davor hat die Abwicklung auch geklappt. Die Bäuerinnen und Bauern wurden zum Teil nicht bzw. nicht rechtzeitig informiert und haben mit dem Geld gerechnet. Obwohl sie keine Schuld trifft, müssen sie nun warten.“

Der Vertreter der AMA kündigte an, dass zum ehest möglichen Zeitpunkt ausbezahlt werde – teils schon im Februar, teils im April 2011. In allen Bundesländern würden Übergangslösungen angeboten. Die Betroffenen könnten bis zum Termin der Auszahlung bei ihrer Hausbank einen Kredit aufnehmen, für den die Zinsen bezahlt würden. Für Volksanwältin Stoisits ist das aber noch immer keine Lösung: Unklar sei nach wie vor, wie es nächstes Jahr weitergehen solle, die gleiche Situation müsse 2011 verhindert werden.

Nachgefragt: Offene Schule

Im Herbst 2009 hat eine Schule in Wien Liesing die Nachmittagsbetreuung der Kinder durch das System der „offenen Schule“ ersetzt und den Hort geschlossen. Eltern beschwerten sich bei der Volksanwaltschaft: Die Qualität der Nachmittagsbetreuung habe sich deutlich verschlechtert. Immer mehr Kindern stünden immer weniger und zudem auch schlechter ausgebildete BetreuerInnen zur Verfügung. Zählte man früher fünf bis acht Kinder pro Gruppe, so würden heute bis zu 20 Kinder von nur einer Person betreut. QuereinsteigerInnen würden nach nur 4 bis 12-monatiger Ausbildung als so genannte „FreizeitbetreuerInnen“ die Betreuung der Kinder übernehmen. Zusätzlich gebe es nicht genug Räumlichkeiten, sodass die Betreuung der Kinder teilweise in die Gänge der Schule verlegt werden müsse. Die Qualität sei bei gleich bleibenden Kosten daher spürbar gesunken.

In der Sendung vom 24. Oktober 2009 argumentierte ein Vertreter der Abteilung MA 56 der Wiener Schulen, dass man sich - wie in den schulrechtlichen Vorschriften vorgesehen - vom getrennten System abgewandt und für das System der gesamtschulischen Betreuung entschlossen hätte. Die zusätzliche Unterbringung von Schüler Aufwertungsfaktoren, die Höchstbeitragsgrundlage und die Geringfügigkeitsgrenze in ruhe- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten Innen habe außerdem zu einer erhöhten Anzahl von Kindern in der Nachmittagsbetreuung geführt.

Volksanwältin Stoisits betonte in der damaligen Sendung, dass die Volksanwaltschaft keinesfalls gegen das Konzept der offenen Schule auftreten wolle, sondern die Schließung des Hortes und den damit einhergehende Qualitätsverlust in der Nachmittagsbetreuung thematisieren wolle. Im Lauf des Prüfverfahrens der Volksanwaltschaft hätten sich bisher alle Befürchtungen der Eltern bestätigt. Der reduzierte Betreuungsschlüssel und die geringere Ausbildungsdauer der BetreuerInnen - ein 4-monatiger Kurs könne keinesfalls mit einer 5-jährigen Ausbildung gleichgestellt werden - würden dabei das größte Problem darstellen.

Zur aktuellen Situation gaben die Eltern an, dass die Probleme heute noch immer die gleichen seien. Mehr Personal, das besser ausgebildet sein müsste, würde gebraucht. Volksanwältin Stoisits: „Es hat sich nichts geändert. Die Betreuung ist noch immer mangelhaft. Früher waren ausgebildete HortnerInnen bei der Stadt Wien angestellt, jetzt sind die BetreuerInnen Angestellte eines Vereins. Die Gemeinde Wien möchte offenbar so vermeiden, dass die BetreuerInnen abgesicherte Dienstverträge haben.“ Die Volksanwaltschaft untersucht auch, ob diese Vereinsorganisation vergaberechtlich korrekt war