Stellungnahme zum österreichischen Staatenbericht zur Beseitigung von rassischer Diskriminierung
Österreich hat den Vereinten Nationen regelmäßig über die getroffenen Maßnahmen zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus ratifizierten Übereinkommen zu berichten. Das UN Komitee zur Beseitigung rassischer Diskriminierung (Committee on the Elimination of Racial Discrimination) evaluiert in diesem Zusammenhang am 22. und 23. August 2012 den 18. bis 20. Staatenbericht Österreichs zur Umsetzung des UN Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung (Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination, CERD).
Als Nationale Menschenrechtsinstitution (NHRI) nimmt die Volksanwaltschaft die Gelegenheit wahr, zur Frage, ob und wie Österreich seinen Verpflichtungen aus diesem internationalen Menschenrechtsvertrag bisher nachgekommen ist, Stellung zu nehmen.
Dabei wird von der Volksanwaltschaft vor allem auf die unzureichende Umsetzung des verwaltungsstrafrechtlichen Verbotes von Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft beim Zutritt zu öffentlichen Orten und bei der Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen hingewiesen.
In Kollegialbeschlüssen aus den Jahren 2007 und 2011 stellte die Volksanwaltschaft Missstände der Verwaltung insofern fest, als dass mit der uneinheitlichen und ineffizienten Anwendung des Diskriminierungsverbotes die internationalen, gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Verpflichtungen Österreichs zur Bekämpfung von Diskriminierung nicht erfüllt werden können. Dabei wird auch auf die restriktive Interpretation des Diskriminierungsverbotes, das den internationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zum Diskriminierungsschutz nicht entsprechen kann, Bezug genommen.
Den genauen Wortlaut finden Sie in der nebenstehenden Stellungnahme in englischer Sprache.