Steiermark Bericht 2018-2019 im Ausschuss für Verfassung diskutiert

1. Dezember 2020

Am 1. Dezember diskutierten die Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz den Bericht der Volksanwaltschaft an den Landtag Steiermark 2018-2019 mit den Abgeordneten des Ausschusses für Verfassung. Aufgrund des Corona-Lockdowns nahmen die Volksanwälte an der Sitzung per Video-Schaltung aus der Volksanwaltschaft teil.

Mit dem Bericht präsentierten die Volksanwälte die Ergebnisse der Tätigkeit der Volksanwaltschaft über die Jahre 2018-2019 im Bereich der Steirischen Landes- und Gemeindeverwaltung. Aufgabe der Volksanwaltschaft ist es, Bürgerinnen und Bürgern bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen, Defizite in der öffentlichen Verwaltung aufzuzeigen und nach Möglichkeit zu korrigieren. Dabei tritt sie nicht nur als Prüferin sondern auch als Vermittlerin zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie der Behörde auf. Neben dieser Kontrolltätigkeit ist die Volksanwaltschaft für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Österreich zuständig. Sie hat den gesetzlichen Auftrag öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt werden.

Durch seine Landesverfassung hat das Land Steiermark die Volksanwaltschaft dazu berufen, die Verwaltung des Landes und der Gemeinde zu kontrollieren. Über ihre Arbeit berichtet die Volksanwaltschaft daher regelmäßig an diese Körperschaft. Die wichtigsten Ergebnisse sind im vorliegenden Bericht zusammengefasst.

Überblick über die Kontrolle der Steirischen Landes- und Gemeindeverwaltung

„Die Volksanwaltschaft sorgt dafür, dass die österreichische Verwaltung mit Herz und Hirn funktioniert. Wenn die Verwaltung Fehler macht, machen wir darauf aufmerksam. Wenn Gesetze so sind, dass sie zu unerwünschten Ergebnissen führen, machen wir das Parlament darauf aufmerksam. Wenn die Menschen Entscheidungen von Behörden nicht verstehen, versuchen wir, das zu übersetzen und ihnen zu erklären, warum die Behörde so entschieden hat“, so Volksanwalt Bernhard Achitz.

Bezüglich der Landes- und Gemeindeverwaltung wandten sich in den Berichtsjahren 726 Steirerinnen und Steirer mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft. Insgesamt konnten 779 Prüfverfahren abgeschlossen werden, davon wurden 662 in den Jahren 2018 – 2019 eingeleitet, 117 in den Jahren davor. In 94 Fällen stellte die VA einen Missstand in der Verwaltung fest, was einem Anteil von rund 12 % aller erledigten Verfahren entspricht. Keinen Anlass für eine Beanstandung sah die VA bei 328 Beschwerden, in 357 Fällen war die VA nicht zuständig.

So bürgernah wie möglich

„Die VA kann ihre Funktion am besten erfüllen, wenn sie für die Bevölkerung leicht erreichbar ist. Ihr ist es daher besonders wichtig, den Zugang zur VA möglichst einfach zu gestalten, um den hilfesuchenden Menschen auch in Zeiten des Corona-Lockdowns rasch und unkompliziert eine Hilfestellung bieten zu können“, so Volksanwalt Rosenkranz. Beschwerden können persönlich oder schriftlich eingebracht werden. Auf der Website ist ein Beschwerdeformular abrufbar, das eine einfache Kontaktaufnahme ermöglicht.

Dass die Angebote von den Steirerinnen und Steirern in hohem Maße angenommen und offensichtlich auch geschätzt werden, belegen die folgenden Zahlen für den Berichtszeitraum 2018 – 2019: 2.008 Menschen schrieben an die VA (783 Frauen, 929 Männer und 296 Personengruppen), die gesamte Korrespondenz umfasste 5.910 Schriftstücke, 2.424 Briefe und E-Mails umfasste die gesamte Korrespondenz mit den Behörden.

„Der Volksanwaltschaft ist es ein Anliegen auch vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger da zu sein und bietet im Rahmen von Sprechtagen in den Gemeinden die Möglichkeit Anliegen persönlich vorzubringen“, betonte Volksanwalt Amon. Die Steirerinnen und Steirer nutzten dieses Angebot an 51 Sprechtagen.