Staub- und Lärmbelastungen im Wohngebiet

27. April 2013

Seit vielen Jahren betreibt die Firma Steiner Bau zwischen einer ÖBB Gleisanlage und einer großen Wohnanlage einen Baulagerplatz. Dieser wird regelmäßig von LKW angefahren, welche sich durch eine schmale Anfahrtsstraße zwängen. Die AnrainerInnen klagen seit dem Jahr 2006 über Lärm- und Staubbelästigungen, teilweise auch in der Nacht. Die Betroffenen wandten sich an die Bau- und Anlagenbehörde des Magistrats Graz. Dieser folgte der Argumentation des Unternehmens, dass es sich hierbei um eine Anlage nach dem Eisenbahnrecht handelt und daher der Magistrat unzuständig sei.

Nachdem sich die AnwohnerInnen an die Volksanwaltschaft wandten, konnte im November 2012 geklärt werden, dass es sich um keine Anlage nach dem Eisenbahnrecht, sondern um eine Betriebsanlage nach der Gewerbeordnung handelt. Daher ist die Grazer Bau- und Anlagenbehörde zuständig und ein verstärkter AnrainerInnenschutz möglich. Passiert ist laut Stellungnahme der AnrainerInnen nichts. Mittlerweile hat die Firma Steiner ein neues Areal angekauft und zugesagt, den jetzigen Standort des Baulagerplatzes mit 1. Juli 2013 zu schließen.

Die Volksanwaltschaft kritisiert die lange Untätigkeit des Magistrats Graz. Anstatt aktiv aufzuklären, ob es sich um eine Anlage nach dem Eisenbahnrecht handelt, wurde erst durch den Einsatz der Volksanwaltschaft, sechs Jahre nach der ersten Beschwerde, eine rechtliche Klärung herbeigeführt. Volksanwältin Stoisits fragt: „Was hat der Magistrat seit November 2012 unternommen? Die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren und weiteren Schritten ist dringend notwendig, um die AnwohnerInnen zu schützen!“

Der Magistrat Graz behauptet, regelmäßige Überprüfungen durchgeführt und auch weitere Schritte bereits vorzubereiteten. Die Volksanwaltschaft fordert: „Der Magistrat muss umgehend dafür Sorge tragen, dass die Lärm- und Staubbelästigungen abgestellt werden.“ Die AnrainerInnen und die Volksanwaltschaft werden jedenfalls genau beobachten, ob die Absiedelung der Firma wie versprochen mit 1. Juli 2013 beendet sein wird.

Nachgefragt: Streit um Konzertsaal im Wiener Augarten

Die Errichtung eines Konzertsaals für die Wiener Sängerknaben im denkmalgeschützten Augarten führte zu BürgerInnenprotesten und Verzögerungen beim Baubeginn. Im Dezember 2012 wurde der neue Konzertsaal feierlich eröffnet. Die Kritik der Volksanwaltschaft am Genehmigungsverfahren bleibt aufrecht.

In einem aufwändigen Prüfverfahren stellte die Volksanwaltschaft grobe Mängel im Denkmalschutzverfahren fest. Die wichtigsten Kritikpunkte am Vorgehen des Bundesdenkmalamtes sind die nicht ausreichende Begründung des Bescheides und die fehlende Überprüfung von Alternativstandorten für den Konzertsaal. Es wurden mehrere Mängel im Vorgehen des Bundesdenkmalamtes festgestellt, jedoch waren diese nicht ausreichend, um den Bescheid aufzuheben.

Volksanwältin Stoisits kritisiert: „In diesem Fall hat sich die Politik etwas gewünscht und die Behörde hat entsprechend gehandelt. Die Anliegen der BürgerInnen waren nicht prioritär.“ Das Prüfverfahren der Volksanwaltschaft hat mehrere Unzulänglichkeiten beim Verfahren festgestellt. Das Bundesdenkmalamt zeigte sich bei der Prüfung sehr kooperativ. Derartige Mängel sollten in Hinkunft nicht mehr vorkommen.

Die Sendung kann auch sieben Tage nach Ausstrahlung in der ORF-TVTHEK abgerufen werden.