„Schrottplatz“ am Nachbargrund

24. November 2012

„Schrottplatz“ am Nachbargrund

Seit 1999 muss ein Ehepaar aus dem Südburgenland mit der Aussicht auf einen „Schandfleck“ leben: Am Nachbargrundstück stehen Fragmente einer Halle, rostige Autos, Müll, Gestrüpp etc. - alles wirkt verwildert und verwahrlost. Zahlreiche in diversen Bescheiden angeführte Auflagen seien nicht erfüllt worden, ärgern sich die Nachbarn, die auch eine Gefährdung des Grundwassers durch Versickerung von Motor- und Getriebeöl befürchten. Bereits 1999 fand ein erster Ortsaugenschein statt, doch dem darauf folgenden Auftrag der Gemeinde, die Wracks zu entfernen, wurde nicht nachgekommen. Nach einer neuerlichen Verhandlung 2001 wurde erst 2004 ein Bescheid ausgestellt, Verwaltungsstrafverfahren wurden nicht geführt. Auch die Baubewilligung für die Halle, die bis heute nicht fertiggestellt ist, gestaltete sich chaotisch: Versagen der Baubewilligung, neuerliches Ansuchen, Baustopp, Nichteinhalten der Auflagen, Ablauf der Bewilligung… Für Volksanwältin Brinek ein unhaltbarer Zustand: „Ich fordere die umgehende Beseitigung dieses Schandflecks und rege an, das Burgenländische Baugesetz dahingehend zu verändern, dass solche jahrelangen Missstände nicht mehr vorkommen können.“ Der anwesende Vertreter der Burgenländischen Landesregierung räumt ein, dass die Baubehörde verzögert reagiert habe und kündigt an, dass die BH Güssing bereits eine Ersatzvornahme bezüglich der Beseitigung angeordnet habe. Diesbezügliche Kostenvoranschläge würden nun eingeholt werden. Ebenso bestätigt er, dass eine Novelle des Burgenländischen Baugesetzes in Vorbereitung sei. 

Sturz mit Folgen im Durchgang eines Gemeindebaus 

Ein 83-jähriger Pensionist ist über eine mehrere Zentimeter hohe Poller-Verankerung im Durchgang in einem Wiener Gemeindebau gestürzt. Offenbar hatte jemand zuvor den Poller im Zuge von Umbauarbeiten unsachgemäß entfernt. Die Folgen des Sturzes: Intensivstation, mehrere Knochenbrüche im Gesicht, zudem leide er seitdem an Herzproblemen. Der Pensionist forderte Schadenersatz, doch dies wurde vorerst von Wiener Wohnen bzw. deren Versicherung abgelehnt. Volksanwältin Brinek dazu: „Aus unserer Sicht hat der Betroffene sehr wohl Anspruch auf Schadenersatz, hat doch Wiener Wohnen bei Durchführung von Sanierungsarbeiten eine Aufsichtspflicht.“ Die Versicherung von Wiener Wohnen lenkt ein: Angesichts der schweren Verletzungen und der Tatsache, dass der Betroffene bereits seit Jahrzehnten Mieter in dieser Anlage ist, werden € 5.000,- Schadenersatz angeboten.