Schotterabbau am Pichlingersee

22. September 2012

Die Bürgerinitiative „Rettet den Pichlingersee“ wandte sich an die Volksanwaltschaft: Sie macht massiv gegen die Errichtung einer Kiesgrube unweit des Linzer Naherholungsgebietes mobil, weil sie Lärm- und Staubbelästigungen für Badegäste befürchtet. Gegen sämtliche Anschuldigungen wehrt sich der Schotterunternehmer und betont den wirtschaftlichen Nutzen.

Gegen den geplanten Schotterabbau wurden bereits mehr als 6000 Protestunterschriften gesammelt.Auch die Gemeinden Asten, Linz-Pichling und Stadt Linz sind gegen das Projekt. Geplant ist ein Nassschotterabbau auf einer Abbaufläche von ca. 85.500m², in ca. 150 Meter Entfernung vom nördlichen Ufer des Pichlingersees – getrennt durch die Bahntrasse der Westbahn – und zwischen dem Naherholungsgebiet und einem Natura-2000-Gebiet gelegen. Bei einer geplanten Abbaudauer von zehn Jahren würden jährlich über 100.000 Tonnen Abbaumaterial anfallen, die beim Abtransport zahlreiche LKW-Fahrten pro Tag erforderlich machen.

Die naturschutzrechtliche Bewilligung ist bereits erteilt. Das montanrechtliche Verfahren ist derzeit anhängig. Eine Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) wird erwartet. Offen bleibt die Frage des Abtransports: Die Stadt Linz müsste hierfür einen Zufahrtsweg umwidmen, plant dies aber nicht: Ein weiterer Rechtsstreit scheint vorprogrammiert.

In der Sendung diskutierte Volksanwältin Stoisits den Fall gemeinsam mit Franz Schramböck, Vertreter der Bürgerinitiative „Rettet den Pichlingersee“, Bürgermeister Karl Kollingbaum (Gemeinde Asten), Dr. Herbert Rössler vom Land Oberösterreich (Abteilungsleiter für Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht), Dr. Robert Huber (Leiter des Anlagen- und Bauamts der Stadt Linz), dem Unternehmer Harald Glisic und dessen Anwalt Dr. Siegfried Sieghartsleitner. 

Volksanwältin Stoisits sprach in diesem Fall von einer Fülle von Interessenslagen und äußerte die Befürchtung, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger keine Möglichkeit hätten, sich bei einer Entscheidungsfindung einzubringen bzw. eigene Interessen zu vertreten. Durch das Mineralrohstoffgesetz seien die Interessen des Unternehmers zwar gewahrt, nicht aber die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in der Umgebung der geplanten Schottergrube, weshalb die Volksanwältin die Aufregung rund ums Projekt als legitim bezeichnete. Wenig plausibel erschien ihr, dass das Projekt trotz fehlenden Verkehrskonzepts durchführbar sei, denn der Schotterabtransport durch hunderte LKW sei über einen schmalen Weg wohl nicht als Lösung anzusehen.

Aus Sicht des Vertreters des Landes entspreche das Projekt den gesetzlichen Anforderungen, das öffentliche Interesse sei unter Berücksichtigung der Rechte der Anrainerinnen und Anrainer gegeben. Die Stadt Linz hingegen vertrat die Meinung, dass das naturschutzrechtliche Verfahren neu aufgerollt werden müsse, da das Projekt Änderungen durchlaufen habe. Auch mit dem Plan einer Umwidmung des Zufahrtsweges für den LKW-Transport sei die Stadt nicht einverstanden.

Der Unternehmer betonte seine Bereitschaft, mit den Projektgegnerinnen und-gegnern über Befürchtungen und Bedenken zu reden bzw. diese zu entkräften und bedauerte, dass sich die Angelegenheit insgesamt so negativ entwickelt hätte. Sollte die Stadt Linz in der Frage der Zufahrt zum Schotterwerk ihren Standpunkt nicht ändern, müsse nach Ansicht des Unternehmers vor Gericht das Notwegerecht für den Abtransport erstritten werden.

Der Astener Bürgermeister bedauerte, dass seiner Gemeinde keine Parteienstellung zugesprochen wurde und kritisierte vermeintliche Mängel in der Abwicklung des Verfahrens. Der negative Bescheid der Stadt Linz sei vom Land Oberösterreich in eine positive Entscheidung umgewandelt worden, teilweise unter Einbeziehung nicht amtlicher Sachverständiger. Nach der Debatte im ORF-Studio blieben einige Punkte über die weitere Entwicklung in diesem Fall offen: Das Verfahren im BMWFJ, ein möglicherweise wieder aufzurollendes naturschutzrechtliches Verfahren, genauso wie die Frage, ob und wie LKW zum Schotterwerk zufahren werden können oder nicht. Zusammenfassend zeigte sich Volksanwältin Stoisits zuversichtlich, dass das BMWFJ die Frage des fehlenden Verkehrskonzepts bei einer Entscheidung selbstverständlich berücksichtigen werde und betonte abschließend, dass zum jetzigen Zeitpunkt der weitere Verlauf des Verfahrens im Ministerium abzuwarten sei.