STOISITS: ÖH-Mitarbeiterinnen als Teil einer kriminiellen Vereinigung?

26. März 2012

Die ehemalige Vorsitzende der Österreichischen Hochschülerschaft hat sich an die Volksanwaltschaft gewandt: Ende 2010 hatten sie und vier weitere Personen die Auskunft erhalten, dass Daten zu ihrer Person im Auftrag des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) verarbeitet wurden. Unter dem Betreff „Aktionismus auf der Parlamentsgalerie während der Sitzung des Nationalrates am 22.12.2010“ und unter Bezugnahme auf die Anzeigen wegen Störung der öffentlichen Ordnung erfolgte die Speicherung der personenbezogenen Daten der Studierenden zwecks „Abwehr krimineller Verbindungen“ im Elektronischen Dateninformationssystem (EDIS) des BVT.

Damals hatten am Sitzungstag 19 Studierende, darunter die damalige Vorsitzende der Österreichischen Hochschülerschaft, an einer Protestaktion auf der Besuchergalerie des Plenarsaales teilgenommen. Es erfolgten Zwischenrufe: „Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Zukunft klaut.“ Die Aktivistinnen und Aktivisten entrollten Transparente und warfen Flugblätter von der Galerie. Bedienstete der Parlamentsdirektion verwiesen die Aktivistinnen und Aktivisten von der Galerie. Beim Verlassen der Besuchergalerie wurden die Daten aller Beteiligten aufgenommen. Die Parlamentsdirektion verhängte wegen Störung des Sitzungsbetriebes ein Hausverbot in der Dauer von 18 Monaten über die Aktivistinnen und Aktivisten. Nachdem einige der Beteiligten beim BMI Auskunftsbegehren nach dem Datenschutzgesetz eingebracht hatten, erhielten fünf Personen die Auskunft, dass Daten zu ihrer Person im Auftrag des BVT verarbeitet wurden. Unter dem Betreff „Aktionismus auf der Parlamentsgalerie während der Sitzung des Nationalrates am 22.12.2010“ und unter Bezugnahme auf die Anzeigen wegen Störung der öffentlichen Ordnung erfolgte die Speicherung der personenbezogenen Daten der Studierenden zwecks „Abwehr krimineller Verbindungen“ im EDIS des BVT. Als zuständige Abteilung innerhalb des BVT wurde die Gruppe „Extremismus“ vermerkt, wobei es sich dabei um eine Organisationsbezeichnung handelt.

Die Volksanwaltschaft leitete ein Prüfverfahren ein und ersuchte um Auskunft, aus welchen Erwägungen im konkreten Fall eine Prognose dahingehend erstellt wurde, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die „Abwehr einer kriminellen Verbindung“ erforderlich ist.

Sowohl in der schriftlichen Stellungnahme des BMI als auch im Rahmen eines klärenden Gesprächs zwischen der Beschwerdeführerin, Vertretern des BMI sowie der Volksanwaltschaft hielt das BMI unmissverständlich fest, dass es sich bei der Verarbeitung von Personendaten der an der Parlamentsaktion beteiligten Studierenden im Auftrag des BVT um einen Fehler gehandelt habe. Unmittelbar nach der Parlamentsaktion sei eine Identitätsfeststellung der Aktivisten und Aktivistinnen vorgenommen worden. Vorfälle, die mit der „Sicherheit der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik“ in Verbindung stehen, würden dem BVT routinemäßig übermittelt. Die sicherheitspolizeiliche Auswertung der Personendaten gemäß § 53 Abs. 1 Z 2 SPG sei jedoch zu Unrecht veranlasst worden. Das BVT habe den Fehler erkannt, als Auskunftsersuchen der Betroffenen nach § 26 DSG im BMI eingelangt seien. Mittlerweile seien alle Personendaten im EDIS gelöscht worden. Man habe den Vorfall im BVT auch zum Anlass genommen, Speicherungen im EDIS künftig einem Vier-Augen-Prinzip zu unterziehen.