STOISITS: PERSONALVERWALTUNG DER WIENER POLIZEI

6. September 2010

Ein Exekutivbediensteter der Bundespolizeidirektion Wien stellte einen Antrag auf Herabsetzung der Wochendienstzeit auf 30 Stunden. Das Bundesministerium für Inneres lehnte seinen Antrag in zwei Instanzen wegen „wichtiger dienstlicher Interessen“ ab.

Aus Anlass dieses Prüfverfahrens beschäftigte sich die Volksanwaltschaft detailliert mit der Personalverwaltung der Wiener Polizei und musste, ähnlich wie bereits der Rechnungshof, eklatante Mängel feststellen. Unübersichtliche Dienstzuteilungen und anderweitige Verwendungen von Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizeidirektion Wien verschärfen die ohnehin prekäre Personalsituation.

In seiner Stellungnahme gab das Ministerium an, dass zum Zeitpunkt des Antrages im Landespolizeikommando Wien 600 Bedienstete weniger tätig waren, als es der Stellenplan vorsieht. Kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Versetzungen oder Dienstzuteilungen könnten diese Differenz nicht wettmachen. Verstärkte Rekrutierungsmaßnahmen würden aufgrund der aufwändigen Aufnahmeverfahren sowie der vielfältigen Ausbildung längere Zeit in Anspruch nehmen. Diese Begründung widerspricht der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes. Dieser betont, dass die Personalverwaltung für eine im Interesse des Dienstbetriebes optimale Verteilung der Planstellen Sorge zu tragen hat.

Schon der Rechnungshof hat in einer „Follow-up-Überprüfung“ 2008 im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien Mängel im Umgang mit Personalressourcen festgestellt, nicht einmal die vom Bundesministerium für Inneres selbst anerkannten Mängel waren behoben worden. Die Volksanwaltschaft musste im Rahmen ihrer Prüftätigkeit nach wie vor bestehende gravierende Fehlleistungen in der Personalverwaltung der Wiener Polizei feststellen. So gibt es trotz Personalengpässen zahlreiche Dienstzuteilungen von der Bundespolizeidirektion Wien.

Zu diesem Thema konnte das Innenministerium leider keine substanziellen Erklärungen liefern. Es bleibt daher im Dunklen, weshalb es beispielsweise nötig ist, dem Bundeskriminalamt 80 Bedienstete zuzuteilen. Die vom Bundesministerium für Inneres verwendeten Floskeln „Abdeckung erforderlicher temporärer Personalspitzen“ oder „Flexibilität des Personaleinsatzes zur Entgegenwirkung bei auftretenden Kriminalitätstrends“ sind nicht ausreichend. Angesichts der Fehlleistungen in der Personalplanung kann von der vom Verwaltungsgerichtshof geforderten optimalen Verteilung der Planstellen in weiten Bereichen der Bundespolizeidirektion Wien keine Rede sein.