STOISITS: BUNDESASYLAMT VERURSACHT VERFAHRENSVERZÖGERUNG VON FAST ZWEI JAHREN

7. November 2011

Ein somalischer Asylwerber hatte sich im Sommer wegen der Überlänge seines Asylverfahrens an die Volksanwaltschaft gewandt. Zu dem Zeitpunkt hatte er schon knapp ein Jahr auf einen Abschluss seines Verfahrens gewartet. Die zuständige Volksanwältin leitete ein Verfahren ein und forderte die Bundesministerin für Inneres zu einer Stellungnahme auf.

Nach der Stellungnahme der Bundesministerin stellte sich heraus, dass das Bundesasylamt den Auftrag zur Erstellung eines Sprachanalysegutachtens gegeben hatte. Dieser Auftrag war an den einzigen in Österreich verfügbaren Sprachgutachter gegangen. Die Folgen für den Asylwerber waren verheerend: Die Erstellung des Gutachtens bewirkte eine Verfahrensverzögerung von 20 Monaten. Die Folgen: Der Asylwerber musste insgesamt zwei Jahre auf den Abschluss seines Verfahrens warten. Eine unangemessen lange Zeit. Alleine die Erstellung des Sprachanalysegutachtens hatte ein Jahr und acht Monate in Anspruch genommen. Die Beschwerde des Asylwerbers war von der Volksanwaltschaft als begründet anzusehen – die überlange Verfahrensdauer von zwei Jahren war nicht zu rechtfertigen.

Die zuständige Volksanwältin wies das Bundesministerium für Inneres darauf hin, dass sie für die Zukunft Maßnahmen erwarte, die derartig schwerwiegende Verzögerungen vermeiden. Außerdem stellte sie einen Missstand in der Verwaltung fest.