STOISITS: 19 Monate Warten bei Staatsbürgerschafts- verfahren

4. Juli 2011

Eine Familie wandte sich Hilfe suchend an die Volksanwaltschaft, da es zu gravierenden Verzögerungen im Rahmen ihres Verfahrens zur Verleihung der Staatsbürgerschaft gekommen war: Mitte Februar 2004 hatte der Vater die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sowie die Erstreckung der Verleihung auf seine Familie beantragt. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung von Ende März 2011 wurden diese Anträge abgewiesen. Die Familie hatte zuvor auch Anträge auf Asyl gestellt. Die Asylverfahren wurden nach sieben Jahren beendet, und weitere 19 Monate musste die Familie bis zur Beendigung ihres Staatsbürgerschaftsverfahrens zuwarten. Wie kam es zu dieser langen Verfahrensdauer?

In ihrer Stellungnahme vertrat die Oberösterreichische Landesregierung die Meinung, dass sie den Status der Familie als Asylberechtigte als wesentliche Vorfrage im Hinblick auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft erachtete. Die Beendigung des Asylverfahrens musste abgewartet werden, was zu einer langen Wartezeit geführt habe.

Die zuständige Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits wies darauf hin, dass ein Bescheid, mit dem ein Verwaltungsverfahren wegen einer Vorfrage ausgesetzt wird, über die bereits ein Verfahren anhängig ist, nur so lange Rechtswirkungen entfaltet, bis das Verfahren, in dem über die Vorfrage abzusprechen ist, rechtskräftig entschieden ist. Auch im Falle einer „faktischen" – wie im vorliegenden Fall – Aussetzung des Verfahrens kann eine schuldhafte Säumnis der Behörde nur so lange vermieden werden, bis die Verfahren rechtskräftig entschieden wurden. Trotz Beendigung des sieben Jahre dauernden Asylverfahrens wartete die Oberösterreichische Landesregierung jedoch weitere 19 Monate mit dem Abschluss des Staatsbürgerschaftsverfahrens.

Die Beschwerde über die Verfahrensdauer war begründet, da es in keiner Weise nachvollziehbar sei, dass trotz Entscheidung der Vorfrage und mehrmaligen Urgenzen der Beschwerdeführer kein Bescheid über den Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft ergangen ist, stellte Stoisits weiters fest und bezeichnete die Säumigkeit im Ausmaß von 19 Monaten als gravierend. Das alleinige Verschulden treffe ausschließlich die Behörde.

Auch der Einwand der Behörde, wonach das Verfahren durch die "Beharrlichkeit auf einer positiven Erledigung" sowie durch die "Uneinsichtigkeit der Antragsteller hinsichtlich der ununterbrochen vorliegenden negativen Aktenlage und der damit verbundenen Aussichtslosigkeit, das Staatsbürgerschaftsverfahren positiv abschließen zu können", wesentlich erschwert bzw. verzögert worden sei, erachtete die Volksanwaltschaft für nicht plausibel.

Die zuständige Volksanwältin Stoisits ortete in den Säumnissen der Oberösterreichischen Landesregierung – insbesondere nach rechtskräftiger Beendigung des Asylverfahrens – daher einen Missstand in der Verwaltung.