Rückzahlungsforderungen an Almbäuerinnen und Almbauern

1. Juni 2013

Die EU unterstützt österreichische Almbäuerinnen und Almbauern mit finanziellen Förderungen für ihre Almfutterflächen. Die Flächenangaben in den Förderanträgen stimmen jedoch in vielen Fällen nicht mit der tatsächlichen Futterfläche überein. Die durchgeführten Almvermessungen entsprechen daher nicht den Vorschriften der EU-Kommission. Diese fordert deshalb Teile der unrechtmäßig ausgezahlten EU-Förderungen - laut Medienberichten in der Höhe von bis zu 64 Mio. Euro für die Jahre 2006 bis 2008 - zurück.

Die Almbäuerinnen und Almbauern sind mit hohen Rückzahlungen, in manchen Fällen bis zu 40.000 Euro, konfrontiert. Die für die Vergabe der Förderungen und Kontrolle der Flächen zuständige Agrarmarkt Austria (AMA) sowie die Landwirtschaftskammer als Interessensvertretung ließen die Betroffenen über Jahre im Glauben, alles bei den Anträgen und Flächenangaben richtig zu machen.

Volksanwältin Stoisits kritisiert: „Die Verantwortlichen in der österreichischen Agrarbürokratie wussten seit Jahren, dass die großzügige Praxis bei der Feststellung von Almflächen von der EU voraussichtlich nicht akzeptiert werden wird. Jetzt das Geld von den Bäuerinnen und Bauern zurückzufordern ist unerträglich, die Verwaltung hätte viel früher reagieren müssen!“

Denn bereits im Jahr 2001 stellte der Rechnungshof bei Almvermessungen in Salzburg Flächenabweichungen von bis zu 50 Prozent fest und warnte vor Problemen mit der EU. Ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof endete nach vier Jahren im Jahr 2009 mit einer Verurteilung Österreichs. Der Gerichtshof stellte fest, dass nicht die gesamte Almfläche, sondern nur die tatsächlich vorhandene Futterfläche relevant sei.

Volksanwältin Stoisits argumentiert: „Die Schuld jetzt bei der EU zu suchen ist falsch, sondern das Vorgehen der österreichischen Behörden ist zu kritisieren. Denn das Ministerium wusste seit Jahren Bescheid, erst nachdem die EU Rückforderungen stellt, wurde reagiert.“ Weiters appellierte Stoisits an die verantwortlichen Behörden: „Bitte schieben Sie die Schuld nicht einfach den Almbäuerinnen und Almbauern zu, sondern versuchen Sie ihnen zu helfen!“

Mehrere Betroffene haben die teilweise existenzbedrohenden Rückforderungsbescheide der AMA nicht akzeptiert, sondern vor dem Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof bekämpft. Eine Lösung sollte aber - wie der zuständige Minister angekündigt hat - nicht durch die Höchstgerichte nach jahrelangen Verfahren, sondern auf politischer Ebene vorangetrieben werden.

 

Nachgefragt: Kindergarten Lölling

Am 12. Jänner 2013 diskutierte Volksanwältin Stoisits im ORF-Bürgeranwalt einen Missstand im Umgang mit der Kindergartengruppe Lölling in Kärnten. Der Einsatz der Volksanwaltschaft zeigte Wirkung und eine zufriedenstellende Lösung wurde mittlerweile gefunden.

Im Hüttenberger Ortsteil Lölling in Kärnten wurde vor drei Jahren die Volksschule geschlossen und die Kinder sollten in die bis zu 30 Kilometer entfernte Schule in Hüttenberg pendeln. Daher gründeten die Einwohnerinnen und Einwohner von Lölling einen Verein um die Volksschule zu erhalten und richteten auch eine Kindergartengruppe ein.

Mit dieser Lösung könnten alle zufrieden sein, der Bürgermeister von Hüttenberg wollte jedoch, dass die Kinder aus Lölling im verpflichtenden Kindergartenjahr den öffentlichen Kindergarten in Hüttenberg besuchen. Die Eltern verstanden nicht, warum ihre Kinder die lange Anreise in Kauf nehmen sollten, vor allem da es in den Vorjahren keinerlei Problem gab und die Betreuung in der Kindergruppe gewährleistet war.

Der Bürgermeister war zuerst nicht einsichtig und zeigte die Eltern sogar bei der Bezirkshauptmannschaft an. Sie wurden mit Verwaltungsstrafen in der Höhe von 100 Euro pro Elternteil und Monat belegt.

In der Bürgeranwaltssendung vom 12. Jänner 2013 zeigte Volksanwältin Terezija Stoisits keinerlei Verständnis für die Haltung des Bürgermeister von Hüttenberg und forderte eine Lösung für die drei betroffenen Kinder sowie die Aufhebung der Strafen.

Der Einsatz der Volksanwaltschaft zeigte Wirkung. Mittlerweile werden die drei Kinder wie gewünscht in Lölling in der Kindergartengruppe betreut. Die Landeskindergarteninspektorin erteilte schlussendlich doch die entsprechende Genehmigung. Auch die Verwaltungstrafen gegen die Eltern wurden von der Bezirkshauptmannschaft St. Veit in Ermahnungen umgewandelt. 

Die Sendung kann auch sieben Tage nach Ausstrahlung in der ORF-TVthek abgerufen werden.