Reha muss auch für Kinder berufstätiger Eltern möglich sein

28. März 2023

Jahrelang kämpfte die Volksanwaltschaft dafür, dass auch für Kinder nach einer schweren Krankheit Rehabilitation in speziellen Einrichtungen angeboten wird – diese gibt es mittlerweile seit 2016. „Eltern haben aber immer wieder Schwierigkeiten, sich für die Reha ihres Kindes frei zu nehmen. Die Reha-Einrichtungen und Sozialversicherungsträger müssen flexibel sein und die Dauer der Reha an die Bedürfnisse der Familien anpassen“, fordert Volksanwalt Bernhard Achitz. Während die ÖGK mittlerweile fallweise auch kürzere Aufenthalte bewilligt, bleibt die SVS stur bei fünfwöchigen Reha-Einheiten. „Dass ausgerechnet die Kasse der Selbstständigen offenbar glaubt, die betroffenen Eltern können einfach fünf Wochen lang ihr Geschäft zusperren, ist absurd“, so Achitz: „Es wird Zeit, dass auch in der SVS mehr Flexibilität zeigt.“

„Für Kinder ist es wichtig, dass ein Elternteil sie zur Reha begleiten kann. Nicht nur aus emotionalen Gründen. Die Eltern sollen auch in die Reha miteinbezogen werden“, sagt Achitz. Aber immer wieder melden sich bei der Volksanwaltschaft Familien, die auf Schwierigkeiten stoßen. Die Sozialversicherung bewilligt etwa nur einen Reha-Aufenthalt, der 36 Tage dauert – nicht zu stemmen für berufstätige Eltern. In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ brachte die Volksanwaltschaft vor mittlerweile einem Jahr den Fall einer Kärntner Familie, deren Sohn mit Autismus und ADHS lebt und statt zweimal 14 Tage für 36 Tage ins Reha-Zentrum sollte. Das ist, ganz abgesehen von den praktischen Schwierigkeiten, ihn zu begleiten, auch medizinisch nicht zu empfehlen, wie der Facharzt, der den Buben behandelt, gewarnt hatte. Achitz: „Die SVS ist bis heute stur geblieben und weigert sich immer noch, maßgeschneiderte und familientaugliche Reha-Aufenthalte anzubieten. Sie sollte sich ein Beispiel an der ÖGK nehmen, die mittlerweile flexibler vorgeht.“ Die Volksanwaltschaft hatte das wiederholt gefordert, zumindest, solange es keine arbeitsrechtliche Lösung gibt, die es einem Elternteil erlauben würde, ihr Kind für mehrere Wochen zu begleiten.

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.