Reha für Kinder

20. September 2010

Rund 250 Kinder und Jugendliche erkranken in Österreich jährlich an Krebs. Sie müssen sich langen und belastenden Therapien unterziehen, um di­rekte Tumorfolgen zu bekämpfen. Dabei können Querschnittslähmungen genauso auftreten wie Extremitätenverluste oder Hörstörungen. Auch chro­nisch schwer kranke Kinder oder Jugendliche, die an Unfallfolgen leiden, erleben ähnliche medizinische und psychologische Ausnahmezustände. Rehabilitationskliniken, die speziell auf die Bedürfnisse solcher Kinder und Jugendlichen samt deren Familien ausgerichtet sind, gibt es derzeit in Ös­terreich nicht. Diese wären nach Expertenmeinung besonders wichtig, um den Schock der Diagnose und der mitunter monatelangen Spitalsbehand­lung zu bewältigen. Schätzungen gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2020 rund 185 Betten für die Kinder- und Jugendrehabilitation in Österreich notwendig sein werden.

Die Volksanwaltschaft fordert eine umfassende Betreuung mit pädagogi­scher und psychologischer Begleitung für Kinder und Jugendliche, die derzeit nicht existiert. Es gibt auch keine klare Regelung, wann ein Kind einen Leistungsanspruch auf Rehabilitation hat. Mangels eines speziellen Angebotes in Österreich unterstützen Krankenversicherungsträger fallweise Aufenthalte in auslän­dischen Spezialkliniken finanziell. Für viele Familien ist dies keine Lösung. Nach monatelangen Spitalsaufenthalten sind Rehabilitationsaufenthalte in Deutschland oder der Tschechischen Republik für die Kinder oft zu anstren­gend. Dabei zeigen gerade erfolgreiche Beispiele aus Nachbarstaaten, wie familiengeführte Rehabilitationseinrichtungen unter Einbeziehung der Angehörigen Therapieerfolge erzielen und eine ganzheitliche Gesundung unterstützen. Durch die stationären Aufenthalte wird die durch die schwe­re Erkrankung ins Wanken gebrachte Psyche stabilisiert und Kraftreserven erschlossen. Aus diesen Gründen unterstützen auch Medizinerinnen und Mediziner den Auf- und Ausbau einer Kinderrehabilitation in Österreich.

Für Betroffene ist es ein Nachteil, dass die Gewährung von Rehabilitations­maßnahmen seit 1992 lediglich eine so genannte Pflichtaufgabe der Kran­kenversicherungsträger ist. Diese sind zur Erbringung von Maßnahmen der Rehabilitation zwar verpflichtet, dieser Verpflichtung steht aber kein indivi­dueller Leistungsanspruch gegenüber. Ursprüngliche Pläne, die Rehabili­tation in der Krankenversicherung in eine Pflichtleistung mit individuellem Rechtsanspruch umzuwandeln, wurden bislang nicht realisiert.