Rechtswidrige Rodungsbewilligungen

24. April 2014

Die Volksanwaltschaft war 2013 mit mehreren Beschwerden in Zusammenhang mit der Erteilung von Rodungsbewilligungen konfrontiert. In zwei Fällen kam es zu groben Verfahrensmängel, die kollegiale Missstandsfeststellungen der Volksanwaltschaft nach sich zogen. So bewilligte der Landeshauptmann der Steiermark einem ehemaligen Großunternehmer die Rodung einer Waldfläche für die Schaffung eines Weingartens. In Wien-Umgebung gestattete die Bezirkshauptmannschaft die Rodung einer Waldfläche zur Nutzung eines Bauland-Betriebsgebietes. Beide Rodungsbewilligungen waren rechtswidrig. Die Behörden haben es verabsäumt, die nötige Interessenabwägung im Sinne des Forstrechts vorzunehmen. Demgemäß kann die Behörde eine Rodung bewilligen, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht, die Waldfläche anders zu nutzen. Es obliegt der Behörde, diese Interessenabwägung darzulegen und auszuführen, auf welchen Grundlagen sich die Entscheidung stützt. Dies war in beiden Fällen unzureichend.