Prüfverfahren zur Camp-Räumung eingeleitet

4. Jänner 2013

Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes steht im Mittelpunkt der Missstandsprüfung

„Die Volksanwaltschaft leitet ein amtswegiges Prüfverfahren zur polizeilichen Räumung des Flüchtlingscamps im Votivpark ein“, sagt Terezija Stoisits, Vorsitzende der Volksanwaltschaft. „Die Polizei hat die Volksanwaltschaft im Vorfeld nicht über den großen Polizeieinsatz informiert. Aus diesem Grund konnten die zuständigen Kommissionen der Volksanwaltschaft diesen Polizeieinsatz auch nicht beobachten“, stellt Stoisits fest. Dafür ist die Volksanwaltschaft mit ihren Kommissionen seit der verfassungs-rechtlichen Mandatserweiterung mit 1. Juli 2012 im Sinne des präventiven Menschenrechts-schutzes zuständig.

Mit dem nunmehr eingeleiteten Prüfverfahren sollen die rechtlichen Grundlagen der polizeilichen Räumung geklärt werden. So wird es Aufschluss darüber geben, auf welcher Rechtsgrundlage das Einschreiten der Polizei basierte, ob das Zeltlager eine genehmigte Versammlung war, ob allfällige Verständigungspflichten seitens der Polizei verletzt wurden, und ob die Polizei verhältnismäßig vorgegangen ist.

Das mit 24. November 2012 errichtete Flüchtlingscamp im Wiener Votivpark ist am Freitag den 28.12.2012 um 4.30 Uhr durch die Polizei geräumt worden. „Wenn die Polizei mit Baggern gegen Campingzelte vorgeht, stellt sich die Frage, ob hier wirklich mit Verhältnismäßigkeit vorgegangen worden ist. Das ist Gegenstand der Prüfung durch die Volksanwaltschaft“, schließt Stoisits.