Prüfverfahren zum Bedeutungsverlust der Literatur im Deutschunterricht

2. Oktober 2014

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer nimmt die mediale Kritik an der „Verflüchtigung" des Buches aus dem Deutschunterricht zum Anlass, ein amtswegiges Prüfverfahren einzuleiten. „Ich habe die zuständige Bundesministerin für Bildung und Frauen um Stellungnahme ersucht, welche Maßnahmen sie zu ergreifen gedenkt, um das völlige Verschwinden des Literaturunterrichts zu verhindern", so Fichtenbauer.

Aufgrund der seit diesem Schuljahr für alle Gymnasien verbindlichen Prinzipien der neuen Zentralmatura sei die Behandlung der Literatur im Deutschunterricht nicht mehr zentral. Literaturgeschichtliche Fragen sind nach der neuen Matura untersagt, die bisher verbindliche Leseliste von literarischen Werken wurde abgeschafft. Für Fichtenbauer eine alarmierende Entwicklung: „Literarische Texte können nicht durch Leserbriefe, Roman-Bruchstücke oder Gebrauchsanweisungen ersetzt werden. Ich ersuche daher die zuständige Ministerin dafür zu sorgen, dass die Prinzipien der neuen Zentralmatura keinesfalls zu Lasten der Qualität des Deutschunterrichts gehen", schließt Fichtenbauer.