Prüfverfahren zum BIFIE Datenleck eingeleitet

28. Februar 2014

Schüler- und Lehrerdaten dürfen nicht durch ein IT-Scheunentor ausspioniert werden

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer leitet ein amtswegiges Prüfverfahren zum BIFIE Datenleck ein. Der Volksanwalt wird sich dabei an die Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek wenden und um Information ersuchen, wie es zu diesem „Datenleck“ kommen konnte, und welche Maßnahmen in ihrem Ressort zur Aufklärung und vor allem Vermeidung derartiger Pannen in Zukunft ergriffen wurden bzw. werden. „Schüler- und Lehrerdaten dürfen nicht durch ein IT-Scheunentor ausspioniert werden. Es ist daher Anlass gegeben, alle Aspekte eines behördlichen Missstandes zu prüfen“, so Fichtenbauer.

Fichtenbauer kritisiert insbesondere auch die Tatsache, dass das Datenleck schon im Dezember bekannt war und erst durch Medienberichte an die Öffentlichkeit gelangte. Das Prüfverfahren soll daher auch Aufschluss darüber geben, seit wann die Verantwortlichen vom „Leck“ wussten, und ob die Gegenmaßnahmen genügend rasch und effizient gesetzt wurden. „Der Vorfall muss als Mahnung für alle Verantwortlichen der Republik dienen, auf die Gewährleistung der Computersicherheit intensiver als bisher zu wirken“, schließt Fichtenbauer.