Protest gegen Kindesabschiebung

12. Dezember 2013

NEWS-Bericht bringt „dramatischen Appell“ einer Mutter

Die Volksanwaltschaft zeigt sich überaus besorgt über die Vorgänge einer im Magazin „NEWS“ dargestellten Abschiebungsproblematik. Der umfangreiche Artikel mündet in einen dramatischen Appell der Mutter der beiden Kinder Alex und Maxi an die Justizministerin um die Rettung ihrer Kinder.

Unisono macht sich bei den Volksanwälten Günther Kräuter, Gertrude Brinek und Peter Fichtenbauer - bei allem Respekt gegenüber der unabhängigen Rechtsprechung – Bestürzung breit, dass bei dem gegebenen Sachverhalt die Kinder von ihrer Mutter weg in eine französische Obsorge verschoben werden sollen. Es sei laut NEWS nicht nur seitens des dort lebenden Vaters Gewalt und Brutalität zu befürchten, auch die Verbringung der Kinder in ein Heim drohe.

Aus Sicht der Volksanwälte sei es schwerstens irritierend, dass ungeachtet der Geltung des Haager Übereinkommens die Frage der „ordre public-Widrigkeit“ bei den dort mutmaßlich gegebenen Umständen bislang in keiner Form berücksichtigt worden sei.

Wenn die Zuständigkeit für die Obsorge in einem fremden Rechtsraum mit Grundsätzen der österreichischen Rechtsordnung unvereinbar ist, so darf die Anwendung fremder Rechtsnormen in Österreich nicht stattfinden. Da die Verbringung von minderjährigen Kindern mit den gesetzlich statuierten Grundsätzen des Kindeswohles unvereinbar ist, müsse die Überstellung der beiden Buben unterbleiben, so die Volksanwälte.

Die Kindesabnahme aus dem Verantwortungsbereich der Mutter hin zu dem in Frankreich lebenden Vater, dem destruktive Handlungen, Gewalttätigkeit und soziopathische Züge zugeschrieben werden, sei unakzeptabel und absurd.

Die Volksanwaltschaft erklärt ausdrücklich, dass gegen die eine Schädigung der Kinder in Kauf nehmende Gerichtsentscheidung protestiert wird und ersucht das Justizministerium von Amts wegen geeignete Schritte vorzunehmen, damit die gegen den Willen der Kinder geplante Überstellung von Alex und Max nach Frankreich unterbleibt.