Probleme mit Wiener Wohnen

27. Mai 2014

Ein querschnittgelähmter Mann wandte sich an die Volksanwaltschaft, da er nachts durch unzumutbaren Lärm von der Fernwärmeanlage im Keller gestört würde. Trotz zahlreicher dringlicher Aufforderungen seitens der Volksanwaltschaft, und obwohl die schwierige Situation des Mieters bekannt war, hat Wiener Wohnen erst nach eineinhalb Jahren die notwendige Lärmmessung durchgeführt.

Wiener Wohnen hat es außerdem verabsäumt, dem Betroffenen eine alternative, behindertengerechte Wohnung anzubieten. Im Gegenteil – ihm wurde zweimal eine nicht-behindertengerechte Wohnung zum Tausch angeboten.

Die Volksanwaltschaft forderte Wiener Wohnen auf, Maßnahmen gegen den Lärm zu setzen, wenn die Lärmmessung ergibt, dass der Grenzwert überschritten wird. In jedem Fall sei dem Mieter eine behindertengerechte Alternative anzubieten.