Pressekonferenz von Volksanwalt Rosenkranz zum Sonderbericht „Terroranschlag“
Am 18. Jänner hielt Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz im Festsaal der VA eine Pressekonferenz zum Sonderbericht zum Terroranschlag am 2. November 2020 ab.
Ein wesentlicher Kritikpunkt der Volksanwaltschaft betraf die Berichtspflicht des Landes- bzw. Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT bzw. BVT) an die Staatsanwaltschaft: Nach Ansicht der Volksanwaltschaft wäre mit dem Einlangen der Information von EUROPOL Slowakei über den versuchten Munitionskauf durch den bereits wegen Terrorismus verurteilten und späteren Attentäter K.F. bereits ein hinreichender Grund dafür gegeben gewesen.
Der Sonderbericht der Volksanwaltschaft zählte in dem Zusammenhang noch mehrere Punkte auf, etwa die Identifizierung K.F.s auf einem – wenn auch verschwommenen – Foto der slowakischen Sicherheitsbehörden durch LVT-Beamte, die K.F. bereits seit längerem kannten; die Zuordnung des Fahrzeugs, mit dem K.F. in die Slowakei gekommen war – es war auf die Mutter eines Bekannten von K.F. zugelassen; oder die erfolgte Observierung in der extremistischen Szene aufgrund eines Ersuchens aus Deutschland. „Anstatt diese einzelnen Puzzleteile zu einem Gesamtbild zusammenzufügen, wartetet man einfach auf einen Fotoabgleich der Slowakei“, so Volksanwalt Rosenkranz. Kriminalistik solle 1 und 1 zusammenzählen und nicht nur einen Ermittlungsstrang zögerlich abarbeiten.
„Das BMI berief sich in seiner Stellungnahme an die Volksanwaltschaft, warum man der Berichtspflicht an die Staatsanwaltschaft und Oberlandesgericht nicht nachgekommen war, aber nur auf rechtliche Argumente, nicht aber auf eine personelle Unterbesetzung, Schwierigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 oder andere Gründe“, berichtet Rosenkranz. Selbst die beste Organisationsreform werde jedoch wenig bringen, wenn bei den Sicherheitsbehörden Hinweise auf drohende Gefahren nicht die Alarmglocken zu läuten brächten, sondern nur zu Terminerinnerungen im Kalender führten, setzte der Volksanwalt fort.
Vor diesem Hintergrund seien auch bei Personalumbesetzungen in der neuen Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) zu befürchten, dass eventuell erfahrene Mitarbeiter ausgetauscht würden.
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Pressekonferenz von Volksanwalt Rosenkranz zum Sonderbericht zum Terroranschlag vom 2. November 2020