Präventiver Schutz der Menschenrechte: Mängel in Polizeianhaltezentren
Die Kommission stellte bei ihren Kontrollbesuchen in den Polizeianhaltezentren Leoben und Graz Mängel fest. So war in Leoben der Sozialraum nicht ausreichend durchlüftet, Besuchsmodalitäten waren mangelhaft und besonders gesicherte Hafträume nicht videoüberwacht. Das Innenministerium hat die Volksanwaltschaft mittlerweile darüber informiert, dass das Polizeianhaltezentrum umgewidmet wurde und nur mehr für kurzfristige Anhaltungen genutzt wird. Das Prüfverfahren der Volksanwaltschaft konnte damit abgeschlossen werden.
Im Polizeianhaltezentrum Graz stellte die Kommission hygienische Mängel wie etwa verschmutzte Toiletten, fehlende Sozialräume für Bedienstete und mangelnde Beschäftigungsangebote fest. Außerdem wird die Intimsphäre der Häftlinge verletzt, da die WCs in den Hafträumen nicht vollständig abgetrennt sind. Die Kommission wies auch darauf hin, dass Kürzungen beim Personal vorgesehen sind, was sich problematisch auf die Aufsicht auswirken würde. Die Volksanwaltschaft hat ein entsprechendes Prüfverfahren eingeleitet und sich an das Innenministerium gewandt.