Pfändung: Brinek hilft

13. September 2010

Eine dreifache Mutter wandte sich verzweifelt an Volksanwältin Brinek, nachdem ihre Waschmaschine gepfändet worden war. Die Volksanwaltschaft konnte helfen.

Eine dreifache Mutter wandte sich verzweifelt an Volksanwältin Brinek. Der Exekutor hatte bei Frau N.N. eine Pfändung durchgeführt und dabei auch die Waschmaschine zur Versteigerung abgeholt.

„Mit drei Kindern im Haushalt wird eine Waschmaschine dringend benötigt und darf nicht gepfändet werden“, kritisierte Brinek. Nach Ansicht der Volksanwältin handelt es sich um einen „Gegenstand einer bescheidenen Lebensführung“, der laut ständiger Rechtsprechung überhaupt nicht gepfändet werden darf. Erschwerend hinzukommt, dass im Wohnhaus der Familie N. keine Waschküche existiert.

„Die Volksanwaltschaft konnte Frau N.N. helfen. Das Bundesministerium für Finanzen reagierte erfreulicherweise prompt und hob die Pfändung der Waschmaschine auf“, zeigte sich Volksanwältin Brinek erfreut.