Pensionslücke bei Neuen Selbstständigen

7. Dezember 2015

Eine Physiotherapeutin stellte bei ihrem Pensionsantritt fest, dass in ihrem Versicherungsverlauf eine pensionsrechtliche Lücke klaffte. Die Zeiten ihrer Tätigkeit als selbstständige Physiotherapeutin vor dem Jahr 1998 wurden bei der Pensionsbemessung nicht berücksichtigt. Bei ihrer Recherche stellte die Versicherte fest, dass bei gewerblichen Selbstständigen und Bauern diese Zeiten aufgrund einer expliziten gesetzlichen Regelung dem Versicherungsverlauf hingegen als Ersatzzeiten zugerechnet werden. Wegen dieser Ungleichbehandlung beschwerte sich die Physiotherapeutin bei der Volksanwaltschaft.

Der Gesetzgeber hat bei Einführung der Versicherungspflicht für "Neue Selbstständige" die Ungleichbehandlung bewusst in Kauf genommen. Das zuständige Sozialministerium argumentiert gegenüber der Volksanwaltschaft, dass eine Berücksichtigung der genannten Zeiten bei "Neuen Selbstständigen" aus budgetären Gründen nicht ins Auge gefasst wurde.

Volksanwalt Dr. Kräuter kritisiert, dass durch diese gesetzliche Regelung ein Teil der Versicherten benachteiligt wird.