Pensionsabrechnungen der Bildungsdirektion Salzburg nur über ID Austria zugänglich

12. Oktober 2024

Ein pensionierter Mittelschullehrer hatte in Salzburg seit Jahresbeginn 2024 keine Einsicht mehr in seine Pensionszahlungen, da er nur mehr mit der Handy-App „ID Austria“ darauf zugreifen hätte können. Obwohl er digitale Anwendungen und soziale Medien durchaus zu nutzen in der Lage war, lehnte er die Verwendung der App jedoch ab – die Nutzung war ihm auf seinem Handy aufgrund von Sicherheitsbeschränkungen auch gar nicht möglich. Wie der Mann selbst herausfand, war er nicht der einzige mit dem Problem, manche hatten jedoch bereits resigniert. Da er fand, dass Lohnzettel, unabhängig davon, ob man „ID Austria“ nutzte zur Verfügung gestellt werden sollten, wandte er sich an die Volksanwaltschaft, Geschäftsbereich von Dr. Walter Rosenkranz.

Die für den Mann zuständige Salzburger Bildungsdirektion argumentierte in einer Stellungnahme, dass ein Versand des Gehaltszettels aus Gründen des Datenschutzes nicht mehr möglich sei. Man kenne außerdem keine Rechtsgrundlage, wonach pensionierte Lehrkräfte ein Recht auf eine bestimmte Form der Zustellung des Lohnnachweises hätten.

Ein in die Sendung eingeladener Datenschützer erklärte, dass es im E-Government-Gesetz ein Recht gebe, Zustellungen per E-Mail oder Brief zu erhalten, bezeichnete diese jedoch sinngemäß als halbherzig. Ähnliche Probleme gebe es in sehr vielen Bereichen: beim Reparaturbonus, Handwerkerbonus, Klimabonus, Zahnarztbonus…; Krankenpersonal in Niederösterreich oder Lehrer in Oberösterreich erhielten ihre Zustellungen nur mehr digital per App. Auch die Diskriminierungen bei den Kosten seien zahlreich, so sei das Parkpickerl in Wien um 20 Prozent teurer, wenn es nicht per Smartphone bestellt werde.

Für Volksanwalt Rosenkranz stellte diese umfassende Digitalisierung einen klaren Fall von Altersdiskriminierung bzw. sozialer Diskriminierung dar. Zudem werde man durch diese Form der Zustellung gezwungen, sich die entsprechenden Geräte zu kaufen. Eine Nachfrage der Volksanwaltschaft bei der Datenschutzkommission führte zu dem Ergebnis, dass der Versand der Lohnzettel via E-Mail keinen Verstoß gegen den Datenschutz darstelle, sodass der Beschwerdeführer „aufgrund einer Einzelfallentscheidung“ des Bildungsministeriums seine Abrechnungen wieder auf diesem Weg erhält. Allen Bediensteten ihre Abrechnungen per E-Mail zuzustellen, erlaube laut Ministerium das System jedoch nicht und sei auch in Zukunft nicht vorgesehen. Der Volksanwalt stellte in der Sendung auch einen passiven Widerstand des Ministeriums gegen die Zusendung per E-Mail fest: „Das Ministerium räumte auch die Möglichkeit ein, die Abrechnungen per Post zuzustellen, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass man sich vorbehält, die Kosten in Rechnung zu stellen.“ Er sehe hier nicht nur das Bildungsministerium in der Pflicht. Die Volksanwaltschaft habe daher eine Anfrage an das Bundeskanzleramt gestellt, wo die Aktivitäten mehrerer Ministerien koordiniert würden. Man könne ein digitales Angebot machen ohne Personen, die dieses nicht nutzen könnten oder wollten, dazu zu zwingen. Es müsse auch ein „analoges Leben“ ohne Strafzahlungen möglich sein.

 

Nachgefragt: Kindergartenplatz für Kind mit Trisomie 18

Im Mai 2023 berichtete Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz von den Eltern eines 4jährigen Mädchens. Sie wären – um die Familie erhalten zu können – beide gezwungen zu arbeiten, fanden für eine Tochter jedoch keinen Kindergartenplatz. Volksanwalt Rosenkranz drängte bereits damals darauf, dass auch für das kleine Mädchen ein Kindergartenplatz angeboten werden müsse, am besten in dem Kindergarten, den auch ihre Schwester schon besucht.

Seit der Erstausstrahlung des Falls sei seitens der Stadt jedoch nichts unternommen worden, wie Rosenkranz diesmal berichtete. In einer Stellungnahme habe die Stadt Wien zwar viele gute Maßnahmen eines 5-Punkte-Plans zur Verbesserung der Personalsituation aufgezählt. „Es sind zwar 942 Kindergarten-, Hort- und Elementarpädagoginnen und ‑pädagogen eingetreten und im selben Zeitraum aber 1526 ausgetreten“, so Rosenkranz, der damit feststellte, dass die Absichten zwar gut gemeint gewesen wären, letztlich jedoch nichts gebracht hätten. Für das nächste Kindergartenjahr habe die kleine Florentina zwar einen Platz zugesagt bekommen, die Eltern wären jedoch für jeden Tag früher dankbar.