Organisationsmängel im Bereich der Wiener Verwaltung

12. März 2015

Die Volksanwaltschaft stellte nicht nur eine monatelange Untätigkeit der MA 35 fest, sondern teilweise auch jahrelange Verfahrensstillstände. Selbst in Verfahren, in denen alle Erteilungsvoraussetzungen schon mit der Antragsstellung erfüllt waren, setzte die MA 35 monatelang keine Schritte. In manchen Fällen dauert es von der Einbringung des Antrags bis zum allerersten Verfahrensschritt ein Dreivierteljahr. Aber auch danach kommt es zu gravierenden Verfahrensverzögerungen von bis zu mehr als zwei Jahren, in denen die MA 35 keinerlei Tätigkeiten entfaltet. Dies führt oft dazu, dass die Betroffenen erforderliche Unterlagen, wie Einkommensnachweise, mehrfach vorlegen müssen, weil diese nicht mehr aktuell sind.

Die Behörde führt als Grund für die Verzögerungen regelmäßig das hohe Kundenaufkommen und überdurchschnittliche Verfahrenszahlen an. Diese Begründungen können nicht überzeugen.

Neben der schleppenden Verfahrensabwicklung kritisiert Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer auch organisatorische Mängel. So wurden trotz Zahlung der Gebühren die Aufenthaltskarten zum vereinbarten Termin nicht ausgefolgt, da die Einzahlung noch nicht im Computersystem erfasst war. Überraschend ist auch, dass die Beschwerden über Aufenthaltstitel für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger trotz Einrichtung einer eigenen Anlaufstelle vor geraumer Zeit stark angestiegen sind. Zwar wurden in den vergangenen Jahren in der MA 35 bereits interne Evaluierungsmaßnahmen durchgeführt und Optimierungsmaßnahmen gesetzt, „die vielen berechtigten Beschwerden im Bereich der MA 35 zeigen aber eindeutig, dass weitere Anstrengungen für ein geordnetes Zuwanderungswesen in Wien unerlässlich sind“, schließt Volksanwalt Fichtenbauer.