Online Workshop des NPM SEE-Netzwerks im Oktober 2020
Am 12. und 13. Oktober 2020 nahm die Volksanwaltschaft an einer Videokonferenz des Netzwerks Nationaler Präventionsmechanismen in Südosteuropa (NPM SEE) teil, dem die Volksanwaltschaft als österreichischer NPM seit 2013 angehört. Die Konferenz widmete sich der Stärkung wirksamer Möglichkeiten zur Prävention bzw. Aufdeckung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Personen in den ersten Stunden des Polizeigewahrsams.
Unter Vorsitz des NPM aus Kroatien tauschten Vertreterinnen und Vertreter von zwölf NPM ihre Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Besuchen in Polizeieinrichtungen sowie Gefängnissen aus. Grundlage dafür waren die Ergebnisse einer unter mehreren NPM erfolgten Umfrage des Wiener Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte zur Umsetzung der Menschenrechte in Hinblick auf Belehrung über den Festnahmegrund, auf Verständigung von Angehörigen über die Festnahme und auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bzw. ärztlicher Betreuung.
Die teilnehmenden NPM erörterten auch vielversprechende Lösungen von Problemen im Zuge der Überprüfung behaupteten Fehlverhaltens des Polizeipersonals wie etwa im Fall von fehlenden oder mangelhaften behördlichen Aufzeichnungen. In diese Debatte brachten mehrere Expertinnen und Experten der Vereinigung zur Verhinderung von Folter (APT), des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter (CPT) und des UN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter (SPT) ihr umfangreiches Wissen ein.
Alle Teilnehmenden stimmten überein, weiterhin vorrangig unangekündigte Besuche in polizeilichen Einrichtungen (auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten) durchzuführen und möglichst viele Informationsquellen (Dokumentationen, verfügbare Videoaufzeichnungen, Interviews etc.) zu berücksichtigen. Dabei soll auch künftig die Vertraulichkeit von Gesprächen mit Personen in Polizeigewahrsam bzw. mit Polizeibediensteten höchsten Stellwert genießen, um Repressalien gegen die Befragten zu verhindern.