Online-Pressekonferenz: Volksanwaltschaft präsentierte Jahresbericht 2020

12. Mai 2021

Mit dem Jahresbericht präsentierten die Volksanwälte Bernhard Achitz, Walter Rosenkranz und Werner Amon die Prüfergebnisse der Volksanwaltschaft im Jahr 2020 und gaben anhand einzelner Beschwerdefälle und Wahrnehmungen Einblicke in die Tätigkeit der Kontroll- und Menschenrechtsinstitution. Aufgrund der COVID-19-Pandemie legte die Volksanwaltschaft ihren Tätigkeitsbericht erstmals in drei Bänden vor. Neben Band 1 „Kontrolle der öffentlichen Verwaltung“ und Band 2 „Präventive Menschenrechtskontrolle“ enthält Band 3 „COVID-19“ gesammelt all jene Wahrnehmungen, die sich auf die COVID-19-Maßnahmen des Jahres 2020 beziehen.

 

Mittwoch, 12. MaI, ab 9:00 Uhr

 

 

Über ihre Arbeit berichtet die Volksanwaltschaft regelmäßig an den österreichischen Nationalrat und den Bundesrat. Der vorliegende Bericht wird daher zeitgleich mit der Pressekonferenz dem Parlament übermittelt und im Ausschuss im Juni mit den Abgeordneten auch persönlich debattiert werden.

Aus den Berichten zeigten die Volksanwälte exemplarisch u.a. folgende Wahrnehmungen auf:

Covid-19: Intransparente Kommunikation führte zu fehlender Akzeptanz

Über 1.200 Menschen haben sich mit sehr unterschiedlichen Anliegen, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, an die Volksanwaltschaft gewandt. Die Covid-19-Pandemie macht es für die Politik zweifellos schwierig, immer die richtige Abwägung zwischen notwendigem Schutz vor der Krankheit und den Grund- und Freiheitsrechten zu treffen. Aber immer müssen wir darüber ausführlich und transparent diskutieren, denn „jede Einschränkung der Menschenrechte muss eine Ausnahme bleiben, an die wir uns als Gesellschaft nicht gewöhnen dürfen“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz.

Das war am Anfang der Pandemie, als noch wenig über COVID-19 bekannt war, besonders schwierig, und damals musste man der Politik auch zugestehen, dass sie im gebotenen Tempo nicht immer richtig entscheiden konnte.

Aber je mehr Zeit verstrichen ist, je mehr wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, desto strengere Maßstäbe müssen an alle Entscheidungen und Verwaltungshandlungen angelegt werden. Bei jeder einzelnen Maßnahme, ob von Politik oder Verwaltung, muss die Begründung mitgeliefert werden, warum ein Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte notwendig und verhältnismäßig ist, und ob nicht auch ein anderes, weniger menschenrechtsgefährdendes Vorgehen ausgereicht hätte. Und je länger die Beschränkungen andauern, desto genauer muss die Verwaltung kontrolliert werden – unter anderem durch die Volksanwaltschaft.

Matura in der COVID-19-Pandemie

Mehrere Beschwerden im Bildungsbereich betrafen die Abhaltung der oder Probleme im Zusammenhang mit der Matura. Die Matura an den AHS erfolgte 2020 schriftlich in Deutsch, einer Fremdsprache und Mathematik. Die mündliche Matura wurde COVID-19-bedingt nach Ankündigung des Unterrichtsministers nicht abgenommen. Da an BHS nicht zwingend Mathematik zur schriftlichen Matura gewählt werden musste, ersparten sich so diejenigen Maturantinnen und Maturanten, die optiert hatten in Mathematik mündlich zu maturieren, den Antritt in diesem Fach völlig. Eine Maturantin, die nicht rechtzeitig vor Bekanntgabe, dass die mündliche Matura entfallen würde, für einen mündlichen Mathematik-Antritt optiert hatte, beschwerte sich, da sie das Fach nicht mehr hatte abwählen können. Sie musste wie ursprünglich geplant schriftlich antreten.

Finanzielle COVID-Unterstützungsleistungen

Ungeachtet der vielen gut funktionierenden finanziellen COVID-Unterstützungsleistungen des Bundes an die Bürgerinnen und Bürger, sind bei der Volksanwaltschaft dennoch insgesamt 259 Beschwerden eingelangt, die der Finanzverwaltung zuzuordnen waren. Zum Beispiel wandten sich viele ausländische 24-Stunden-Betreuerinnen an die VA, da sie trotz hoher Verdienstrückgänge wegen geschlossener Grenzen, keine Unterstützung aus dem Härtefallfonds bekamen, solange sie kein österreichisches Bankkonto vorweisen konnten. Das Bundesministerium für Finanzen argumentierte die Notwendigkeit eines inländischen Kontos mit der Begründung, Missbrauch vermeiden zu wollen. „Es ist ein Faktum, dass es eine Verordnung der Europäischen Union gibt, die sogenannte SEPA (Single Euro Payments Area) Verordnung“, stellte Amon klar – „das heißt jedes Konto im EU Ausland ist genauso gut wie ein österreichisches Konto.“ Die Volksanwaltschaft konnte aus diesen Gründen nicht nachvollziehen, welchen Missbrauch das Finanzministerium hier befürchtete. Mittlerweile hat das Finanzministerium eingelenkt, und es ist den Pflegerinnen und Pflegern möglich einen Antrag zu stellen und Unterstützung aus dem Härtefallfonds zu erhalten, auch ohne österreichisches Bankkonto.

Die Presseunterlage mit auszugsweisen Einblicken in einzelne Themen und die Berichte finden Sie anbei zum Download.