ORF-Bürgeranwalt vom 05.05.2012 mit Volksanwalt Dr. Peter Kostelka

5. Mai 2012

Bahnhof Korneuburg: Probleme bei der Barrierefreiheit

 

Einen barrierefreien Zugang zum Bahnhof im niederösterreichischen Korneuburg gibt es nicht – oder genauer gesagt - nicht mehr. Bis vor kurzem war es Menschen mit eingeschränkter Mobilität möglich, die Bahnsteige über die Gleisanlage zu erreichen. Obwohl an sich gesetzeswidrig – da das Betreten der Gleise laut Eisenbahngesetz verboten ist – öffneten die Fahrdienstleiterinnen und -leiter im Bedarfsfall die Absperrung und ermöglichten so den ebenerdigen Zugang zum Bahnsteig.

So hätte es nach Meinung der Korneuburgerinnen und Korneuburger auch bleiben können. Doch die Bahnhofsrenovierung, die bis 2014 abgeschlossen sein soll, machte diesem barrierefreien Zugang ein Ende. Durch bereits angelaufene Arbeiten verhindert mittlerweile eine rund 50 cm hohe Kante den direkten Zugang zum Bahnsteig. Die Bundesbahnen reagierten mit dem Einbau einer Rampe, die das Durchqueren der Unterführung erleichtern sollte.

Die Anzahl von Beschwerden über diese spezielle Konstruktion zeigt, dass die Lösung nicht zufriedenstellend ist. Schließlich schaltete sich Volksanwalt Dr. Peter Kostelka ein. Die Rampe sei viel zu steil, und die nassen Stufen obendrein gefährlich, betont der Volksanwalt in der Studiodiskussion. Dazu sei die Rampe auch nur für den Transport von Kinderwagen gedacht, mobilitätseingeschränkte Personen müssten überhaupt auf andere Bahnhöfe ausweichen.

Der Vertreter der ÖBB gibt in der Studiodiskussion zu bedenken, dass es sich lediglich um eine Übergangslösung handle, und der Bahnhofsumbau selbstverständlich Barrierefreiheit schaffen werde. Zudem genüge die Rampe den Baurichtlinien der ÖBB und auch an anderen Standorten in dieser Art errichtet worden. Eine solche Rampe sei in keinem anderen öffentlichen Gebäude denkbar, unterstreicht hingegen Volksanwalt Kostelka. Selbst Kinderwägen könnten hier nicht gefahrlos transportiert werden. Noch während der Sendung schlägt der Vertreter der ÖBB folgende Alternative vor: Am Ende der Gleisanlagen soll noch bis Mitte Mai die Möglichkeit geschaffen werden, mobilitätseingeschränkten Personen wie bisher über die Gleisanlagen den Zugang zum Bahnsteig zu ermöglichen. Dazu werde die ÖBB auch Personal aus dem Bereich des „Mobilitätsservice“ zur Verfügung stellen. Das bedeutet aber auch, dass dieser Service 24 Stunden vor Fahrtantritt angefordert werden muss – eine Zeitspanne die man auch noch verkürzen könne, so Volksanwalt Dr. Peter Kostelka, der sich über das Entgegenkommen der ÖBB freut.

 

Stipendium verschlampt

 

Ein Stipendium an der italienischen Universität Modena bekommt wirklich nicht jeder – und aufgrund von Problemen mit der österreichischen Post auch nicht Tereza K., obwohl ihr ein Studium samt finanzieller Unterstützung im Ausmaß von rund 40.000 Euro bereits sicher schien.

Die Betroffene hatte bereits in Rom Literaturwissenschaften studiert und dann von der Universität Modena das Angebot bekommen, ihre Studien dort fortzusetzen. Dazu wurde ihr ein Stipendium über die Dauer von drei Jahren in Aussicht gestellt, jährlich mit über 13.000 Euro dotiert. Natürlich ergriff Tereza K. diese einmalige Chance, sie schickte die erforderlichen Unterlagen nach Modena. 16 Tage vor Ablauf der Einreichfrist entschied sie sich nach eingehender Beratung am Postschalter für einen Versand per „Priority Mail“, da ihr erklärt wurde, dass die Postsendung damit innerhalb von längstens vier Tagen ihr Ziel erreichen würde.

Das war allerdings nicht der Fall, wie sich am letzten Tag der Einreichfrist herausstellte. Der Tutor der Betroffenen hatte sich gemeldet, und nachgefragt warum sie denn das Stipendium nicht angenommen habe – es seien keine Unterlagen von ihr eingetroffen. Alle Bemühungen der Betroffenen halfen nichts, das Stipendium hatte sie verloren. Die Dokumente trafen schließlich vier Tage zu spät ein.

Bei Nachforschungen gab die österreichische Post lediglich an, dass die Postsendung Österreich innerhalb der vorgeschriebenen Frist verlassen hätte, und man die Postläufe innerhalb Italiens nicht nachvollziehen könne. Demgemäß habe die Post ihre Transportleistung „zeitgerecht und konform den allgemeinen Geschäftsbedingungen“ erbracht, und wies lediglich darauf hin, dass es sich bei der angegebenen Versanddauer im Ausland nur um Erfahrungswerte handle.

Ein Punkt, den Volksanwalt Dr. Peter Kostelka scharf kritisiert. Wäre die Betroffene am Schalter richtig informiert worden, hätte sie sich für eine andere Versandart entschieden, zeigt sich der Volksanwalt überzeugt. Er kritisiert, dass sich die österreichische Post nicht der Studiodiskussion stellt und lediglich eine schriftliche Stellungnahme abgab. In dieser Stellungnahme bekräftigt die Post nochmals, dass die Postsendung innerhalb der vorgeschriebenen Zeit an die italienische Post weitergeleitet wurde. Laut Volksanwalt Kostelka eine strittige Behauptung: Denn die Betroffene erfuhr von der italienischen Post, dass der Brief erst wesentlich später als angegeben in Italien eingelangt sei.

Die österreichische Post weist auch darauf hin, dass eine Haftung für Postsendungen im Ausland nicht besteht. Sie bietet der Betroffenenen eine Entschädigung in Höhe von 50 Euro an. Für die Behauptung, dass die italienische Post an der Verspätung schuld sei, bleibt die österreichische Post  jeden Beweis schuldig, so Volksanwalt Kostelka, für den das Vorgehen der Post „schlicht inakzeptabel“ ist.