ORF-Bürgeranwalt, 09.06.2012 mit Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek

9. Juni 2012

Verkehrsplanung in Steyr: Ein unlösbarer Knoten?

 

Tausende Steyrerinnen und Steyrer sind mit einer derzeit laufenden Verkehrsplanung ihrer Heimatstadt unzufrieden – und das nicht ohne Grund: Die Stadtverwaltung plant nämlich die Umgestaltung des Bereichs Taborknoten, die aus Sicht der Betroffenen diverse Mängel aufweist. Das ist zumindest die Meinung vieler Bürgerinnen und Bürger, die auch mit ihrer Unterschrift gegen das Projekt protestieren. Kritisiert wird die fehlende direkte Zufahrt, sowohl zur Tabor-Apotheke als auch zu einem Ärztezentrum, das jährlich 250.000 Patienten medizinisch versorgt. „Die Lösung ist ganz einfach – eine Linksabbiegespur“, heißt es einstimmig.

Dass der Realisierung einer Abbiegespur auch aus Gründen der Verkehrssicherheit nichts entgegenstünde, zeigt ein Gutachten eines Verkehrs- und Raumplaners, der vom Betreiber der angesprochenen Tabor-Apotheke, Mag R., beauftragt wurde.

Dennoch brachte der Versuch, die Stadtverwaltung von diesem Lösungsvorschlag zu überzeugen, nicht den gewünschten Erfolg. Seitens der Behörde sei man darauf bedacht, mögliche Gefahrenquellen – wie sie auch durch eine Abbiegespur entstehen könnten – zu vermeiden. Das angesprochene Gutachten blieb dabei gänzlich außer Acht.

Für Unverständnis sorgen schließlich die aktuellen Planungen, die diverse Umleitungen und anstelle eines Linksabbiegers eine Verkehrsinsel vorsehen. Vor allem, weil ausreichend Fläche für eine Abbiegespur vorhanden sei.

Volksanwältin Brinek hält dazu fest: „Die vorgeschlagene Lösung des Landes ist nicht zielführend. Die geplanten Umleitungen, um auch weiterhin medizinische Versorgung erhalten zu können, würden erst recht Kollisionspunkte schaffen. Auch die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger blieben gänzlich unberücksichtigt. Das Gutachten zeigt, dass durch eine Linksabbiegespur keine Gefahrenquelle entstehen würde. Ich verlange daher, dass sich das Land mit den Einwendungen und dem Gutachten auseinandersetzt.“

Noch während der Sendung wird vom Vertreter der Stadt Steyr zugesagt, das angesprochene Gutachten in den für die kommenden Wochen angesetzten Verhandlungen einer Überprüfung zu unterziehen.

 

Androhung einer Besitzstörung statt Verwaltungsstrafe: Damit hat wohl niemand gerechnet…

 

Mit Parkstrafen hat beinahe jede Verkehrsteilnehmerin und jeder Verkehrsteilnehmer Erfahrungen. Eine ganz besondere machte dabei Herr Thomas K. aus Wien. Es ist unbestritten, dass er sein Auto mehrmals in einem Parkverbot entlang der Nußdorfer Lände im 19. Wiener Gemeindebezirk abgestellt hatte, die Folgen die sich daraus ergaben waren allerdings nicht absehbar.

Denn anstelle einer Verwaltungsstrafe erhielt Herr K. drei Schreiben einer Wiener Anwaltskanzlei, mit der Aufforderung zur Zahlung von je € 175,- (€ 525.-) sowie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Erst aus diesen Schreiben erfuhr Herr K., dass ein privates Unternehmen (APCOA) die Parkflächen entlang der Nußdorfer Lände verwalte. Sollte daher Herr K. den Aufforderungen nicht fristgerecht Folge leisten, drohe die Einbringung einer Besitzstörungsklage.

Für Verwunderung sorgte letztlich die Tatsache, dass, obwohl es sich gegenständlich um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt – und daher allenfalls ein „Strafzettel“ zu erwarten gewesen wäre - ein Gerichtsverfahren in Aussicht gestellt wurde.

Wie sich nunmehr herausstellte, vergibt die Gemeinde Wien, um Kosten zu sparen, die Bewirtschaftung dieser Parkflächen – sowie die Parkraumüberwachung - an private Unternehmen. Eine erforderliche Sondernutzungsbewilligung besteht allerdings nicht, da das Gebrauchsabgabegesetz die Übertragung der Parkraumüberwachung an private Unternehmen nicht vorsieht.

Volksanwältin Brinek dazu: „Die Vorgehensweise der Gemeinde Wien ist gesetzwidrig und ich fordere, dass alle laufenden Verfahren gestoppt werden. Das Abstellen eines Fahrzeuges im Halteverbot bedeutet eine Verwaltungsstrafe nach der Straßenverkehrsordnung und keine Besitzstörung. Es existiert schlichtweg keine gesetzliche Grundlage für den zwischen der Stadt Wien und diesem Unternehmen geschlossenen Vertag.“