ORF-BÜRGERANWALT, 29.10.2011 MIT VOLKSANWÄLTIN MAG. TEREZIJA STOISITS

4. November 2011

Fehler bei polizeilicher Unfallaufnahme verhindert Schadenersatzzahlung an das Opfer

Der 2008 in einer Kfz-Werkstätte arbeitende Herr S. wurde an seinem Arbeitsplatz schwer verletzt: Sein Dienstgeber stieß ihn mit einem Kundenauto, welches sich dort zur Reparatur befunden hatte, nieder. Herr S. bezieht seitdem eine geringe Invaliditätspension und leidet unter den Langzeitfolgen.

Die Polizei wurde alarmiert und traf kurz darauf am Unfallort ein. Sie ermittelte wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Dienstgeber, der auch der Unfalllenker war, zeigte sich geständig, weshalb sie auf die Protokollierung des Kfz-Kennzeichens verzichtete. Für Herrn S. hatte dies schwerwiegende Folgen. Aufgrund des Dienstgeberhaftungsprivilegs haftet der Dienstgeber nur bei einer vorsätzlichen Schädigung des Dienstnehmers. Die Haftpflichtversicherung wiederum, die für das Unfallfahrzeug zuständig ist, konnte Herr S. mangels Erhebung des Kennzeichens nicht kontaktieren. Der Unfalllenker hatte angegeben, sich nicht mehr an das Unfallfahrzeug zu erinnern. Herr S., dessen Lage durch den Fehler der ermittelnden Polizisten verursacht wurde, versuchte sich im Amtshaftungswege schadlos zu halten. Das wurde jedoch im Aufforderungsverfahren von der Finanzprokuratur abgelehnt.

Volksanwältin Stoisits betonte, dass ein Fehlverhalten der Polizei vorliegt. Insbesondere im Hinblick auf den verstärkten Opferschutz hätte eine Verpflichtung der Polizei bestanden, Erhebungen zum Kennzeichen vorzunehmen. Sie strich die tragische Situation hervor, da sich alle Beteiligten der Verantwortung für das Unfallopfer entziehen würden. Die Volksanwältin forderte Klarheit für die Zukunft, da solche Unfälle immer wieder passieren können.

Nachgefragt: Gründerzeitvilla in Pressbaum soll Wohnblöcken weichen

Bereits 2008 beschwerten sich BürgerInnen über die Vorgänge rund um die „Villa Seewald“ in Pressbaum. Im Mittelpunkt stand damals die Kritik an der langen Zeitspanne, welche man bis zur Reparatur der provisorischen Abdeckung der Villa, die unter Denkmalschutz stand, verstreichen hatte lassen. Diese Verzögerung hatte Schäden am Gebäude verursacht. Als der Bürgeranwalt 2009 zum ersten Mal nachfragte, gab es nichts Positives zu berichten: Die Abdeckplane war undicht. Der Schimmelbefall war im Zuge der Dreharbeiten deutlich erkennbar. Der Eigentümer deutete an, dass der Denkmalschutz wegen Unwirtschaftlichkeit der Sanierung der Villa bald aufgehoben werden könnte. Die aktuelle Lage ist noch weniger erfreulich: Der Denkmalschutz der Villa Seewald wurde aufgehoben und der Abbruch der Villa eingeleitet. Die Sicherungsmaßnahmen, die vom Eigentümer vorgenommen worden waren, hatten den Verfall der Villa – für alle Beteiligten wenig überraschend - nicht verhindert.

Volksanwältin Stoisits diskutierte während der Sendung mit Dr. Barbara Neubauer, der Präsidentin des Bundesdenkmalamtes. Hinterfragt wurde die Effizienz des Denkmalschutzes in Österreich. Die Volksanwältin und die Präsidentin sahen das Problem darin, dass das Bundesdenkmalamt von ihm angeordnete Sicherungsmaßnahmen nicht selbst vollstrecken kann, sondern auf die oftmals nicht interessierten und wenig kundigen Bezirksverwaltungsbehörden vor Ort angewiesen ist . Kompetenz und Ausführungsmacht liegen somit nicht in einer Hand. Die Volksanwältin sprach sich für die Verlegung der Ausführungsmacht zum Bundesdenkmalamt aus. Die Präsidentin begrüßte dies, sofern die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und sprach sich auch für eine Änderung des Förderungssystems von EigentümerInnen von denkmalgeschützten Gebäuden aus.