ORF-BÜRGERANWALT, 26.11.2011 MIT VOLKSANWALT DR. PETER KOSTELKA

26. November 2011

ARBEITSLOS UND UNVERSICHERT

Frau N.N. aus Wien erlitt im Juli 2011 eine Lungenembolie und benötigt seither regelmäßig Medikamente. Als sie im September 2011 eine neue Stelle antritt und sich ihr Gesundheitszustand wieder verschlechtert, wird sie vom neuen Arbeitgeber nach dem Probemonat nicht fest angestellt. Frau N.N. meldet sich sofort beim AMS; den tatsächlichen Antrag zur Beziehung des Arbeitslosengeldes kann sie aber erst bei ihrem Ersttermin am 7. Oktober 2011 stellen. Genau in diesen  1 ½ Wochen stellt Frau N.N. fest, dass sie ihre Medikamente benötigt und wird zu ihrer großen Überraschung informiert, dass laut ihrer E-Card kein Versicherungsschutz bestehe. Frau N.N. wendet sich daraufhin bestürzt an das AMS, wo sie lediglich die Antwort erhält, dass ihr letzter Arbeitgeber sie für einen gewissen Zeitraum nachversichern muss, diese Nachversicherung aber nicht immer über die E-Card einsehbar wäre; sie solle sich doch inzwischen privat versichern oder die Medikamente aus eigener Tasche vorfinanzieren. Erst der Rat sich direkt an die Gebietskrankenkasse zu wenden, und um die Freischaltung der E-Card zu bitten, ermöglicht es ihrem Arzt, die bestehende Nachversicherung durch den vorherigen Arbeitgeber einzusehen. Empört über diese unqualifizierte Beratung des AMS wandte sich Frau N.N. an die Volksanwaltschaft.

Die stellvertretende Geschäftsführerin des AMS Wien, Frau Dr. Ingeborg Friehs entschuldigte sich im Rahmen der Studiodiskussion für die offensichtliche unzureichende Auskunft die man Frau N.N. von Seiten des AMS gegeben habe. Diese Form der Beratung wäre auf keinen Fall Standard; vielmehr würden die Betroffenen sofort und vorab über die sechswöchige Schutzfrist, in der eine Nachversicherung durch den ehemalige Arbeitgeber sichergestellt ist, informiert.  

Dr. Kandlhofer, Generaldirektor des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger bestätigte in der Sendung, dass der Hauptverband den Fall von Frau N.N. zum Anlass genommen habe dieses Problem sowohl im Ausschuss „Krankenversicherung & Prävention“ als auch im Vorstand im Detail zu diskutieren. Als Resultat dieser Diskussion werde man die technische Umsetzung dieser Schutzfrist automatisieren, damit diese sofort durch den Arzt oder die Ärztin über die E-Card abrufbar ist.

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka wies nochmals auf die Problematik hin, die entstehen kann, wenn aufgrund einer Änderung des Arbeitsverhältnisses (z.B. durch einen neuen Arbeitgeber oder durch den Bezug von Arbeitslosengeld etc.) für Betroffene eine Versicherungslücke entsteht. Genau aus diesem Grund sieht das Sozialversicherungsgesetz eindeutig eine Schutzfrist von sechs Wochen vor. Volksanwalt Kostelka zeigte sich verärgert über die unqualifizierte Beratung und Falschinformation die Frau N.N. erhielt, als sie sich hilfesuchend an das für sie zuständige AMS wandte. Er begrüßte jedoch die Tatsache, dass der Hauptverband der Sozialversicherungsträger das Problem erkannt und eine Lösung dafür bereits in Angriff genommen habe. Die E-Card müsse in jedem Fall den Versicherungsstatus der betroffenen Person ausweisen, auch wenn diese sich gerade „nur“ im Zeitraum der gesetzlich vorgesehenen Schutzfrist befinde, um eine funktionierende Gesundheitsvorsorge für die Betroffenen auch in diesen Phasen des Lebens zu garantieren.

 

NACHGEFRAGT: REHA-PLÄTZE SPEZIELL FÜR KINDER

In der Sendung vom 12.12.2009 thematisierte Volksanwalt Peter Kostelka das Fehlen von eigens für Kinder- und Jugendliche eingerichteten Rehabilitationsplätzen nach der Behandlung schwerer Erkrankungen. Nach langen und belastenden Kombinationstherapien  wären nachsorgende Reha- Kliniken, die speziell auf die Bedürfnisse von  Kinder und deren Familien ausgerichtet sind, besonders wichtig, um den Schock der Diagnose und die monatelange Spitalsbehandlung besser bewältigen  zu können. In Österreich gibt es solche kindergerechten Reha-Zentren derzeit nicht. Auch kritisiert wurde die Tatsache, dass die Versicherungen zwar die Kosten für die Patientinnen und Patienten, also die Kinder, tragen, dass aber keine Rehabilitationsleistung für die Eltern oder Geschwister, die bei der Genesung und Begleitung des erkrankten Kindes eine wesentliche Rolle spielen, übernommen würde.  Diese trage derzeit allein der Elternverein für krebskranke Kinder.

Dr. Kandlhofer, Generaldirektor vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger, informierte in der Sendung, dass sich seit Dezember 2009 einiges getan habe: So hätte sich die Anzahl an kindergerechten Betten  in Reha-Stationen verdoppelt; weitere 90 bis 150 kindergerechte Betten wären bis 2020 geplant.

Univ.-Prof. Dr. Peters vom St. Anna Kinderspital begrüßte die vom Bundesministerium für Gesundheit eingerichtete Experten-Arbeitsgruppe zu diesem Thema und die Tatsache das kindergerechte Betten zu Verfügung gestellt würden. Sie wies aber erneut darauf hin, dass Kinder in Reha-Einrichtungen für Erwachsene fehl am Platz seien und betonte erneut die Wichtigkeit von eigenen, speziell  auf Kinder und ihre Familienangehörige zugeschnittenen Reha-Zentren.

Auch Volksanwalt Dr. Peter Kostelka zeigte sich erfreut darüber, dass es seit Dezember 2009 ein größeres Bewusstsein gäbe und der grundsätzliche Bedarf an speziellen Kinder Reha-Zentren nun  eine höhere Akzeptanz erfahre.  Er sieht daher nach wie vor den Gesetzgeber gefordert, um z.B. entsprechende Leistungsansprüche – nicht nur für die Erkrankten sondern auch für ihre Familienangehörigen – im Gesetz zu verankern. Volksanwalt Kostelka verwies auf ein vorbildliches, gerade in Planung befindliches Projekt in Salzburg, dessen Realisierung nur noch auf die Zusage der Sozialversicherungsträge warte. „Es ist in den letzten zwei Jahren manches geplant, aber leider noch nichts konkret realisiert worden“, so Kostelka abschließend.  Man rechne Anfang nächsten Jahres mit einer Zusage von Seiten der  Sozialversicherungsträge, um dann sofort mit dem Bau des genannten Projektes beginnen und so endlich erste, konkrete Schritte setzen zu können.