ORF-BÜRGERANWALT, 24.09.2011 MIT VOLKSANWÄLTIN DR. GERTRUDE BRINEK

27. September 2011

Streit um Storchenasyl

Der "Storchenverein-Tierliebhaber Tillmitsch" betreibt seit 1996 auf einem Privatgrundstück eine Storchenstation. Dort werden verletzte Störche gepflegt und nach Genesung wieder ausgewildert. Bereits seit Jahren besteht der Plan, diese Storchenfarm auf einem größeren Grundstück zu betreiben und dort geeignete Volieren und ein Vereinshaus zu errichten. Die Gemeinde sagte eine Unterstützung zu. Als jedoch der Kaufvertrag unterschriftsreif war, machte sie einen Rückzieher. Der Storchenverein erwarb trotzdem das Grundstück, doch nun verzögert die Gemeinde die nötige Umwidmung. Die ortsansässigen Jäger befürchten nämlich eine Gefährdung vieler anderer in diesem Gebiet lebender Vögel und Wildtiere. Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek kritisiert in diesem Zusammenhang den Zick-Zack-Kurs der Gemeinde und fordert Ehrlichkeit gegenüber dem Storchenverein: "Der Verein hat bereits viel Zeit und Geld in dieses Projekt investiert. Diese Hinhaltetaktik bezeichne ich als schlechte Verwaltung und fordere die Verantwortlichen und Beteiligten auf, gemeinsam rasch eine konstruktive Lösung vorzulegen."

 

Nachgefragt: Kellerüberschwemmung wegen eines Schwimmteichs?

Ein Schwimmteich im Garten eines Reihenhauses in Bisamberg in Niederösterreich hatte einen heftigen Nachbarschaftskonflikt ausgelöst. Angeblich würde der Teich bei starkem Regen übergehen und für ständige Durchfeuchtung des Nachbarhauses sorgen. Der Bürgermeisterin von Bisamberg wurde von der geschädigten Nachbarin Untätigkeit vorgeworfen. Mittlerweile wurden sowohl von der Gemeinde als auch von den Betroffenen mehrere Maßnahmen umgesetzt. Der Nachbar hat eine kleine Schutzmauer rund um den Teich gebaut, die Eigentümergemeinschaft hat den beschädigten Kanal saniert und die Gemeinde errichtet zurzeit ein Retentionsbecken. Volksanwältin Brinek zeigt sich zufrieden mit dem den Maßnahmen und hofft, dass bei kommenden Starkregen keine weiteren Kellerüberschwemmungen vorkommen.