ORF-BÜRGERANWALT, 24.03.2012 MIT VOLKSANWÄLTIN MAG. TEREZIJA STOISITS

26. März 2012

Stellplatznot bei den Wiener Fiakern

Im 1. Wiener Gemeindebezirk herrscht Platznot, genauer gesagt: Stellplatznot bei den Fiakern, die ihre traditionsreichen Stadtspazierfahrten vor allem durch die Innere Stadt anbieten. Etwa 180 zugelassene Pferdekutschen von ca. 30 Betreibern müssen auf die 58 verfügbaren Standplätze sinnvoll und möglichst gerecht aufgeteilt werden. Eine schwierige Aufgabe, insbesondere dann, wenn größere Fiakerunternehmen mit den kleinen Einspannbetrieben um die Platzvergabe konkurrieren.

Eine Gruppe von Kleinstunternehmern, also Fiaker mit nur einer Kutsche und wenigen Pferden, fühlt sich durch die seit 1. Jänner 2012 geänderte „Betriebsordnung für Pferde- und Mietwagenunternehmen“  und der damit verbundenen Neuregelung der Vergabe von Platzkarten sowie der drastischen Erhöhung finanzieller Garantiepflichten gegenüber den größeren Fiakerunternehmen deutlich benachteiligt und in ihrer Existenz bedroht. In der neuen Saison gibt es rote und grüne Platzkarten für gerade und ungerade Tage, mit denen die Kutschen dann nur jeden zweiten Tag ausfahren dürfen. Diese Maßnahme sei auch im Sinne des Tierschutzes getroffen worden, heißt es seitens der Stadt Wien.

Dass mit der neuen Verordnung der Wiener Landesregierung vor allem Fiaker mit nur einem Gespann aus dem Stadtbild gedrängt werden sollen, dementieren MA 65 und Wirtschaftskammer entschieden. Auch Unternehmer mit mehreren Kutschen müssen jeden zweiten Tag die Hälfte ihrer Gespanne im Stall lassen, können ihre Betriebsmittel also ebenso wenig gänzlich einsetzen, wodurch der finanzielle Verlust für sie mitunter ungleich höher sei. 

Volksanwältin Terezija Stoisits und drei der betroffenen Fiaker-Einzelunternehmer diskutierten im ORF-Studio über die schwierige Sachlage und die unterschiedlichen Positionen zur Wiener „Fiaker-Politik“ mit dem Leiter der Magistratsabteilung 65 für Rechtliche Verkehrsangelegenheiten, Mag. Leopold Bubak, und KR Reinhard Fischer von der Wirtschaftskammer Österreich.

 

Nachgefragt: Umständliche Zusatzausbildung für AHS-LehrerInnen 

Im Jänner dieses Jahres berichtete der Bürgeranwalt über eine junge engagierte Lehrerin, die seit über zwei Jahren an einer AHS in Bruck an der Mur unterrichtet. Sie hat Französisch sowie PPP (Psychologie, Philosophie und Pädagogik) studiert und an der PÄDAK in Graz einen Lehrgang in Bildnerischer Erziehung (BE) abgeschlossen, weshalb sie BE aber nur in der Unterstufe unterrichten darf – obwohl ihre Fähigkeiten auch in der Oberstufe dringend benötigt würden.

Die notwendige Zusatzausbildung zu machen erwies sich aber als sehr umständlich: Für eine Lehrbefugnis an der Oberstufe müsste das neunsemestrige Lehramtsstudium in Bildnerischer Erziehung absolviert und zusätzlich ein weiteres Lehrfach inskribiert werden. BE alleine als Erweiterungsstudium zu studieren war zum damaligen Zeitpunkt bereits seit mehreren Jahren nicht mehr möglich.

Volksanwältin Stoisits appellierte an den Gesetzgeber, bürokratische Hürden für engagierte LehrerInnen abzubauen und forderte die Wiedereinführung von Erweiterungsstudien in nur einem Lehrfach an den jeweiligen Universitäten. Der bei der Diskussion anwesende BMWF-Vertreter, Sektionschef Dr. Faulhammer, kündigte an, die Universitäten von dieser Möglichkeit im Rahmen ihrer Autonomie per Rundschreiben in Kenntnis zu setzen.

Der Sektionschef verwirklichte seine Ankündigung auch unmittelbar nach der Sendung und teilte den Rektoraten bzw. Studienabteilungen der Universitäten mit Lehramtsstudien mit, dass die Einrichtung eines Erweiterungsstudiums durch die Universitäten zulässig sei, wenn in den entsprechenden Studienplänen oder generell in der Satzung die Grundlagen dafür geschaffen werden. Nun sind die Universitäten mit der Umsetzung am Zug.