ORF-BÜRGERANWALT, 21.01.2012 MIT VOLKSANWÄLTIN TEREZIJA STOISITS

27. Jänner 2012

Umständliche Zusatzausbildung für AHS-Lehrer 

 

Eine junge engagierte Lehrerin unterrichtet seit zwei Jahren an einer AHS mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt in Burck an der Mur. Sie hat Französisch sowie PPP (Psychologie, Philosophie und Pädagogik) studiert. Außerdem hat sie an der PÄDAK in Graz einen Lehrgang in Bildnerischer Erziehung abgeschlossen. Deshalb darf sie Bildnerische Erziehung nur in der Unterstufe unterrichten, was sie auch aktuell tut. In Birgit Stögers Hauptfächern Französisch und Psychologie gibt es an ihrer Schule derzeit genügend Lehrkräfte, in Bildnerischer Erziehung hingegen werden ihre Fähigkeiten dringend benötigt.

Für eine Lehrbefugnis an der Oberstufe müsste sie das neunsemestrige Lehramtsstudium in Bildnerischer Erziehung absolvieren. Außerdem müsste sie zusätzlich ein weiteres Lehrfach inskribieren. Bildnerische Erziehung alleine als Erweiterungsstudium zu studieren ist seit mehreren Jahren nicht mehr möglich. Sie kann zwar auch – trotz bereits abgeschlossenem Studium – nochmals Französisch inskribieren, wegen der Änderung der Lehrpläne seit ihrem Studienabschluss vor fünf Jahren müsste sie aber Seminare und Prüfungen wiederholen. Eine vollständige Anrechnung ist nicht vorgesehen.

In der Sendung diskutierte Volksanwältin Stoisits mit der betroffenen Lehrerin sowie mit dem Vizerektor der Kunstuni Linz, und mit dem zuständigen Sektionsleiter des Wissenschaftsministeriums. Während der Diskussion appellierte die Volksanwältin an den Gesetzgeber und forderte, dass man nur ein Fach studieren muss, wenn man ein drittes Fach unterrichten möchte – so wie es bis vor einigen Jahren im Zuge eines Erweiterungsstudiums möglich war. Auch der Vizerektor forderte eine Herabsetzung der bürokratischen Hürden für lernwillige LehrerInnen und die Möglichkeit für Universitäten wieder ein Erweiterungsstudium anzubieten. Während der Sendung stellte der Sektionsleiter ein an alle Universitäten gerichtetes Rundschreiben des Wissenschaftsministeriums in Aussicht, welches darauf verweist, dass es den Universitäten im Rahmen ihrer Autonomie frei steht, wieder ein Erweiterungsstudium anzubieten. 

Die Volksanwaltschaft blieb aber natürlich an diesem Fall dran, und berichtete in der Sendung vom 24. März 2012, in der Rubrik "Nachgefragt" über den neuen Stand der Dinge: Der Sektionschef verwirklichte seine Ankündigung auch unmittelbar nach der Sendung und teilte den Rektoraten bzw. Studienabteilungen der Universitäten mit Lehramtsstudien mit, dass die Einrichtung eines Erweiterungsstudiums durch die Universitäten zulässig sei, wenn in den entsprechenden Studienplänen oder generell in der Satzung die Grundlagen dafür geschaffen werden. Nun sind die Universitäten mit der Umsetzung am Zug.

 

Nachgefragt: Lärmgeplagte Anrainer in Salzburg/Schallmoos

 

Bereits im Oktober 2010 berichtete der Bürgeranwalt über seit Jahren geplagte Anrainerinnen und Anrainer von zwei Lokalen im Salzburger Stadtteil Schallmoos. Der Grund für die Verärgerung war der ständige Lärm. Die Betroffenen waren zwischen einer Bar und einer Brauerei eingekesselt. Besucherströme waren regelmäßig die ganze Nacht unterwegs–damals schon seit sieben Jahren und nicht nur am Wochenende.

Der Geschäftsführer der Lokale verwies in der Sendung auf die Genehmigungen der Lokale als Gasthof (bis 2.00 Uhr früh) und als Bar (bis 4.00 Uhr früh), die eingehalten würden. Der zuständige Sektionsleiter im Wirtschaftsministerium deutete an, dass der Magistrat Salzburg bei dem Versuch, die Sperrstunde vorzuverlegen, nicht optimal vorgegangen sei. Einen Bedarf, die Gewerbeordnung zu ändern oder zu ergänzen, sah er nicht.

Der Bürgeranwalt fragte in dieser Sendung nach, ob eine Lösung des Problems gefunden werden konnte. Volksanwältin Stoisits konnte nichts Positives berichten: Es sei keine Lösung gefunden worden – im Gegenteil. Die Sperrstunde des zweiten Lokals sei erweitert worden und es solle ein drittes Lokal eröffnet werden. Für die Anrainer und Anrainerinnen gebe es keine Entlastung und auch auf gesetzlicher Ebene habe sich nichts getan. Trotzdem wolle sie in diesem Fall nicht locker zu lassen. Der zuständige Stadtrat schließt ein neuerliches Verfahren auf Herabsetzung der Sperrstunde im Frühjahr 2012 nicht aus. Dies bedeute einen gewissen Hoffnungsschimmer für die Lärmgeplagten, so die Volksanwältin.