ORF-BÜRGERANWALT, 19.11.2011 MIT VOLKSANWÄLTIN MAG. TEREZIJA STOISITS

21. November 2011

Der 17-jährige Markus hat drei Jahre lang – bis zum Ende des vergangenen Schuljahres – die Integrationshauptschule in Thörl besucht. Auch die vierte Klasse der Hauptschule hätte Markus, der nach einem massiven Sauerstoffmangel während der Geburt an einer spastischen Tetraplegie leidet, gerne hier absolviert. Im Februar 2011 erhält jedoch seine Mutter einen Bescheid der Bezirksschulbehörde, der vorsieht, dass Markus sein letztes Schuljahr in einer Sonderschule in Kapfenberg absolviert. Diese Schule wird aktuell von Markus auch besucht.

Für die Fortsetzung des Schulbesuchs in Thörl sprach vieles: Markus war im Klassenverband gut integriert, SchülerInnen und LehrerInnen waren auf seine speziellen Bedürfnisse eingestellt, und für Markus stand eine ständige Betreuung während des Unterrichtes zur Verfügung.

Die Bezirksschulbehörde begründet den Bescheid mit dem Schulunterrichtsgesetz. Dieses besagt, dass SchülerInnen mit sonderpädagogischem Bedarf freiwillig ein 12. Schuljahr nicht in einer Hauptschule, sondern nur in einer Sonderschule besuchen dürfen. Es sind maximal 12 Schulpflichtjahre vorgesehen, aber das 12. Schuljahr eben nur in einer Sonderschule. Die Mutter setzte alles daran, dass Markus auch das letzte Jahr an der gewohnten Schule absolvieren darf, aber die zuständige Behörde verwies darauf, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden müssten.

Dass die Behörde gesetzmäßig vorgegangen ist, bestätigte Volksanwältin Stoisits auch in der Sendung. Die Volksanwältin plädierte jedoch für mehr individuelle Variationsmöglichkeiten sowie für eine Änderung des Gesetzes, welches in solchen Fällen ausschließlich den Besuch einer Sonderschule vorsieht. Das Gesetz gehe nicht flexibel genug auf Bedürfnisse behinderter Menschen ein.. Abschließend stellte sie fest, dass diesbezüglich ein Kommunikationsprozess zwischen den Verantwortlichen und den Betroffenen initiiert und aufrechterhalten werden muss.

 

NACHGEFRAGT: MONATELANGE VERZÖGERUNGEN BEI GEHALTSZAHLUNG EINER LEHRERIN

Im Sommer 2009 beschwerte sich eine junge Lehrerin für Mathematik und Informatik darüber, dass sie bei Arbeitsbeginn über zwei Monate auf ihr erstes Gehalt warten musste. Damals stellte sich heraus, dass nicht nur Fehler im Einzelfall gemacht wurden, sondern auch ein Mangel des Systems vorliegt. Die Ursache lag darin, dass der Dienstantritt der neuen Lehrerin erst dann administrativ bearbeitet wurde, als sie schon im Dienst war und nicht vorher. Die von der Buchhaltung verwendete Software – PM-SAP – funktionierte nur beschränkt: Systembedingt kam es deswegen immer wieder zu verspäteten Gehaltszahlungen. Damals forderte Volksanwältin Stoisits die rasche Behebung der Fehler im System. Das Unterrichtsministerium versprach Verbesserungen für die nahe Zukunft.

In der aktuellen Sendung konnte die Volksanwältin berichten, dass die Lehrerin ihr Geld erhalten hat. Auch das Unterrichtsministerium hat reagiert: Es sind Bemühungen erfolgt, die darauf abzielen, dass von den Bediensteten rechtzeitig die erforderlichen Dokumente erlangt werden. Diese Maßnahmen, welche von den zuständigen Schulen getroffen werden müssen, sollen in Zukunft Verzögerungen verhindern.

Die Volksanwältin kritisierte jedoch auch, dass es in der Realität weiterhin Probleme mit der Umsetzung des Gesetzes gibt, welches vorsieht, dass das Gehalt mit dem 15. eines Monats anzuweisen ist und findet, dass an dieser strukturellen Schwäche noch mehr gearbeitet werden muss.