ORF-BÜRGERANWALT, 04.02.2012 MIT VOLKSANWÄLTIN DR. GERTRUDE BRINEK

6. Februar 2012

Ungerechtfertigte Exekution?

 

Im ersten Fall hat die Büroangestellten im Zuge einer ungerechtfertigten Exekution dem BG Braunau bereits 2009 mitgeteilt, dass es sich bei der gesuchten Person nicht um sie, sondern um einen Datenzwilling handelt. Nicht nachvollziehbar ist für die Volksanwaltschaft daher, dass die Betroffene nur zwei Jahre später erneut vor einer ungerechtfertigten Gehaltspfändung stand. Im zweiten Fall hatte dieser Fehler besonders dramatische Auswirkungen: Aufgrund des irrtümlichen Exekutionsvollzuges war der Betroffene, der sich ohnehin in einer finanziell schwierigen Situation befand, von der Delogierung bedroht.

Volksanwältin Brinek kritisiert, dass Gerichte und Behörden zu wenig auf mögliche Verwechslungen achten und fordert eine diesbezügliche Verbesserung der Aktenkennzeichnung. Der zuständige Beamte des BMJ sagte zu, dass in Fällen von Namensgleichheit künftig erhöhte Aufmerksamkeit gelten werde bzw. auch eine automatische Abgleichung von „Datenzwillingen“ in der EDV eingerichtet werden sollte. Ebenso versprach er einen Kostenersatz für den Betroffenen sowie eine Mitteilung an den Dienstgeber darüber, dass die Exekution zu Unrecht erfolgt war.

 

Nachgefragt: Proteste gegen Handymast

 

In der kleinen Gemeinde Inzersdorf/Getzersdorf im Traisental protestieren Hunderte Bürgerinnen und Bürger gegen den geplanten Bau einer 26 Meter hohen Mobilfunksendeanlage. Im ersten Gutachten der Gemeinde hieß es noch der Mast würde sich „harmonisch“ in die Umgebung einfügen. Das widerlegt ein zweites Gutachten, das der Bürgermeister nach dem ersten Bericht in der Sendung Bürgeranwalt eingeholt hatte. Gegen den negativen Bescheid hat der Bauwerber A1 beim Land NÖ Berufung eingebracht. Parallel dazu wurde ein zweiter Handymast beantragt, und zwar nur wenige Kilometer entfernt im Ortsteil Getzersdorf.

Auch dort protestieren die Anrainer gegen den angeblich bis zu 30 Meter hohen Sendemast, auch dieses Verfahren ist noch im Gange. Volksanwältin Brinek hofft, dass in diesem Verfahren die Bestimmungen der NÖ Bauordnung umfassend berücksichtigt werden, wies jedoch auch darauf hin, dass es aufgrund einer bestehenden Versorgungsverpflichtung zur Errichtung des Handymasten kommen wird.