ORF-BÜRGERANWALT, 03.12.2011 MIT VOLKSANWÄLTIN DR. GERTRUDE BRINEK

3. Dezember 2011

Schotterstraße als Sicherheitsrisiko

 Ein ca. 330 Meter langer Schotterweg in der Marktgemeinde Eberau im Burgenland wurde zum Zankapfel zwischen der Gemeinde und dem Land. Der Grund dafür ist die überregionale Nutzung des Weges der zwar auf österreichischer Seite lediglich geschottert ist, direkt nach dem Grenzübergang nach Ungarn aber in eine asphaltierte Straße übergeht. Seit dem Beitritt Ungarns zum Schengen-Abkommen können alle Straßen zwischen Österreich und Ungarn zum Passieren der Grenze benutzt werden, daher wird auch in diesem Fall die Straße  stark frequentiert. Laut einer Verkehrszählung der ungarischen Nachbargemeinde Szentpeterfa wird dieser Verkehrsweg täglich von rund 250 Fahrzeugen genützt. Wenig überraschend ist dabei, dass es durch den Schotterweg auf österreichischer Seite nun zu gefährlichen Verkehrssituationen und vermehrt auch zu Beschwerden seitens der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kommt.

Dieser Entwicklung trug der Bürgermeister der Marktgemeinde Eberau, Walter Strobl Rechnung, und übermittelte der burgenländischen Landesregierung eine Petition des Gemeinderates mit der Bitte, diesen überregional frequentierten Weg in das Landesstraßenverzeichnis aufzunehmen. Passiert dies nicht, muss die Gemeinde die Kosten für diese Straße, die sie laut Gesetz weder auflassen noch sperren darf, selbst tragen.

Aus Sicht des Landes kommt dieser Straße jedoch keine überregionale Bedeutung zu. Einerseits sei das Verkehrsaufkommen zu niedrig um den kostspieligen Ausbau zur Landesstraße zu rechtfertigen, andererseits gibt es in unmittelbarer Umgebung noch zwei weitere Verbindungsstraßen mit Ungarn wodurch der Ausbau dieses Schotterweges nicht erforderlich erscheint. Zudem will das Land hier nicht einen Präzedenzfall schaffen, da es im Burgenland noch 30 weitere Fälle mit ähnlich gelagerten Problemen gibt.

Angesichts dieser festgefahrenen Situation wandte sich Bürgermeister Strobl an Volksanwältin Gertrude Brinek, die, nach genauer Prüfung aller Fakten überregionalen Bedarf gegeben sieht, und in der Studiodiskussion betont, dass man die Gemeinde mit diesem Problem nicht hängen lassen dürfe. Um die Situation für die Gemeinde zu lösen, unterbreitet die Volksanwältin in der Sendung dem Land auch einen konstruktiven Vorschlag, wonach die Gemeinde sich an den Kosten für den Ausbau beteiligen soll, die Straße danach allerdings vom Land in das Landesstraßenverzeichnis übernommen wird. Zudem wünscht sich Volksanwältin Brinek, dass das Land darüber nachdenkt wie man die Gemeinde beim Ausbau unterstützen kann.

Das Land verweist jedoch darauf, dass derzeit eine Kommission die Situation der Straßen in Grenznähe überprüfe, und bietet der Gemeinde Eberau allenfalls einen Abtausch einzelner Straßen an, sollte das Evaluierungsergebnis zeigen, dass an anderer Stelle kein Bedarf an einer Landesstraße mehr gegeben ist. Da das Evaluierungsergebnis wahrscheinlich erst Mitte nächsten Jahres vorliegen wird, verspricht Volksanwältin Brinek an diesem Fall dranzubleiben.

 

Streit um private Siedlungsstraße

Bereits im Spätherbst 2006 beschwerte sich ein Ehepaar aus Puchkirchen in Oberösterreich in der Volksanwaltschaft über den schlechten Zustand der Aufschließungsstraße zu ihrem Grundstück. Ohne Kenntnis darüber, dass diese Siedlungsstraße nicht im öffentlichen Gut stand, wurde im Jahr 2002 der Kaufvertrag über das Grundstück abgeschlossen.

Seit diesem Zeitpunkt wartete die Familie darauf, dass die Straße zu ihrem Haus asphaltiert wird. Da der Grundstücksverkäufer seiner Verpflichtung, eine einwandfreie Zufahrt zum Grundstück der Familie herzustellen nicht nachkam, wandten sich die Betroffenen mit dem Ersuchen an die Gemeinde, auf die Einhaltung des Bescheides über die Bauplatzbewilligung zu pochen, der unter anderem auch Vorgaben hinsichtlich der Siedlungsstraße enthielt. Um die Frage, wer diese Verpflichtungen zu erfüllen habe, entbrannte im Weiteren ein Streit, der sich auch nicht durch einen Kompromissvorschlag seitens der Volksanwaltschaft lösen ließ. Da die Gemeinde die gänzliche Übernahme der Kosten im Hinblick auf die befürchtete Beispielwirkung für vergleichbare private Straßenstücke ablehnte, schien der Fall nicht lösbar. Umso erfreulicher war die Nachricht der Gemeinde Puchkirchen, dass der Fall positiv abgeschlossen werden konnte.

„Es ist sehr erfreulich, dass jetzt eine Lösung gefunden wurde.  Die neuen Grundstücksbesitzer, der ursrpüngliche Eigentümer und die Gemeinde haben gemeinsam die Finanzierung bewerkstelligt“ zeigt sich auch Volksanwältin Brinek über den überraschend positiven Ausgang zufrieden. Die Straße ist mittlerweile asphaltiert und wurde von der Gemeinde in das öffentliche Gut übernommen.

 

Zugeparkter Umkehrplatz

 In der Sendung vom 16. April 2011 wurde über ein Ehepaar aus Breitenau berichtet, welches sich bei der Volksanwaltschaft beschwerte, dass der vor ihrer Liegenschaft befindliche Umkehrplatz von Anrainern und deren Besuchern zweckwidrig als Parkplatz verwendet werde und somit ihre Zufahrt behindert werde. Ihr Grundstück liegt am Ende einer Sackgasse.

Zur Baureifgestaltung der Grundstücke mussten sie (ohne Kostenersatz) Grundfläche für diesen Umkehrplatz abtreten, die in Folge in das öffentliche Gut übernommen wurde. Mehrfach haben sich die Beschwerdeführer an den Bürgermeister gewandt, da sie wiederholt in der Zufahrt zu ihrem Grundstück behindert wurden und der notwendige Platz zum Umkehren nicht gegeben war.

Vertrat der Bürgermeister nach der Sendung noch die Auffassung, dass es nicht Aufgabe der Gemeinde ist, einen Umkehrplatz von abgestellten Fahrzeugen freizuhalten, so stellte sich in Breitenau nach Befassung der Aufsichtsbehörde, die ausdrücklich gebeten wurde, die Gemeinde durch einen verkehrstechnischen Sachverständigen zu unterstützen, doch eine gewisse Einsichtsbereitschaft ein.

Als Ergebnis einer erfolgten Begehung wurde das Verkehrszeichens „Parken verboten“ am Beginn und am Ende des Umkehrplatzes angebracht. Zudem wurde die Gasse als „Sackgasse“ gekennzeichnet. „Die Arbeit der Volksanwaltschaft und des ORF hat sich gelohnt“ betont Volksanwältin Brinek, die sich freut, dass die Beschwerdeführer mit der getroffenen Lösung zufrieden sind.