ORF-BÜRGERANWALT, 01.10.2011 MIT VOLKSANWÄLTIN MAG. TEREZIJA STOISITS

4. Oktober 2011

STOISITS: ZUSTÄNDIGKEITSKONFLIKT GEFÄHRDET NOTWENDIGE UNTERSTÜTZUNG VON BEHINDERTER SCHÜLERIN

Seit einer Erkrankung an einem Hirntumor ist die 15-jährige Andrea auf Assistenz angewiesen, da sie unter Einschränkungen ihrer Beweglichkeit leidet. Vor allem in der Schule benötigt sie persönliche Assistenz. Persönliche Assistenz bedeutet, dass sie während des Unterrichts eine zusätzliche Lehrerin braucht. Nur so kann Andrea am Unterricht teilnehmen. Die Eltern fanden mit der Privatschule St. Josef in ihrer Heimatgemeinde Feldkirch das optimale Umfeld für Andrea. Die Kosten für die persönliche Assistenz übernahm das Land Vorarlberg. Nachdem Andrea im Vorjahr das neunte und letzte Pflichtschuljahr erfolgreich absolviert hatte, suchten die Eltern um Assistenz für weitere drei Jahre in der Privatschule an. Das Land teilte der Familie mit, dass die finanzielle Unterstützung nun eindeutig in die Zuständigkeit des Bundes fiele.

Tatsächlich ist die Assistenz für behinderte SchülerInnen an Privatschulen nur im Pflichtschulalter gesichert. Nach dem neunten Schuljahr würde der Bund ausschließlich für die Assistenz in einer öffentlichen Schule aufkommen. Diese, befürchten die Eltern, könnte Andrea überfordern, da sie zwei Jahre länger als eine Privatschule dauere. In der öffentlichen, fünfjährigen Haushaltsschule werden die SchülerInnen service- und hotelreif ausgebildet, was Andreas Möglichkeiten übersteige. Für Andreas Bedürfnisse sei die dreijährige Privatschule in gewohnter Umgebung näher und besser geeignet. Auch habe ihre Tochter aufgrund der Ausbildungsausrichtung später eine realistische Möglichkeit auf ein selbständiges Leben.

Das Land Vorarlberg erklärte sich zwar bereit, Andrea vorläufig für ein Jahr weiterhin mit der Finanzierung von Assistenzpersonal zu unterstützen, behielt sich aber einer Rückforderung vor. In der Sendung betonte Volksanwältin Stoisits, dass der menschlichen Faktor im Vordergrund stehe. Sie betonte aber auch, dass dem Bund durch die Kostenübernahme keine Mehrkosten entstehen, da er die Assistenz an einer öffentlichen Schule ohnehin finanzieren würde. „An Formalismen darf die Bildung nicht scheitern“, meint die Volksanwältin.

Der Vertreter des Unterrichtsministeriums betonte, dass das Wohl des Kindes im Vordergrund stehe und in Ausnahmefällen – wenn keine öffentliche Schule in einer zumutbaren Entfernung vorhanden sei – die Kosten für eine persönliche Assistenz übernommen werden können. Die Assistenz für Andrea dürfte somit vollständig gesichert sein.

 

NACHGEFRAGT: LÄRMBELÄSTIGUNG DURCH WELSER GEWERBEBETRIEB

In der Sendung vom 11. Dezember 2010 beschwerten sich AnrainerInnen aus der Nachbarschaft eines Obst- und Gemüsegroßhandels in Wels über Dieselabgase, Vibrationsgeräusche und stundenlang laufende Motoren. Seit etwa 10 Jahren war die Lage besonders schlimm, weil Zweigstellen geschlossen und der Betrieb in Wels konzentriert worden war. Die Nachbarschaft war mit einem doppelt bis dreifachen LKW Aufkommen konfrontiert. Zu den Hauptproblemen gehörten das Laufen lassen der Motoren, die Zu- und Abfahrten der LKWs und eine fehlende Betriebsanlagengenehmigung für den Parkplatz. Der Betrieb schlug zwar immer wieder neue Projekte zur Verbesserung vor. Diese wurden aber letztlich nicht eingereicht.

Damals versprach Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits die Arbeit der Behörde zu prüfen und forderte eine rasche Lösung des Problems. In der aktuellen Sendung freute sich die Volksanwältin über positive Entwicklungen berichten zu können: „Die Betriebsanlagengenehmigung für den südlichen Parkplatz wurde in Angriff genommen.“

Momentan verfügt der südliche Betriebsparkplatz, der die Hauptursache der Ärgernisse darstellte, über eine einjährige Versuchsbetriebsgenehmigung. Während dieses Jahres sollen die nötigen Auflagen für eine zukünftige langzeitige Betriebsgenehmigung eruiert werden. Auch Langzeitlärmmessungen sind während dieser Versuchsphase geplant. Außerdem wurden ein amtsärztlicher und ein gewerbetechnischer Gutachter berufen. Beide Sachverständige genießen das Vertrauen der AnrainerInnen. Auch den geplanten Langzeitlärmmessungen stimmen die AnrainerInnen zu. „Es besteht somit eine realistische Hoffnung auf Besserung“, so die Volksanwältin.