Nur befristete Hilfe für Misshandlungsopfer

20. April 2015

Es ist ein dunkles Kapitel in der Geschichte der Kinder- und Jugendhilfe (bzw. Jugendwohlfahrt). Kinder, die in Heimen untergebracht waren, litten unter fürchterlichen Misshandlungen. Leid, das ihr Leben geprägt hat. Die Opfer haben nach wie vor mit den traumatischen Erlebnissen zu kämpfen und viele schaffen es nicht, ein „normales“ Leben zu führen.

In der Steiermark setzte die Landesregierung eine aus Expertinnen und Experten bestehende Arbeitsgruppe ein, um Maßnahmen des Opferschutzes auszuarbeiten. Eine Maßnahme war die Einrichtung einer Opferschutzkommission, die aber nur befristet im Zeitraum Juli 2011 bis Dezember 2012 tätig war. Laut Angaben der Landesregierung anerkannte die Opferschutzkommission in 134 Fällen eine Entschädigung und/oder die Übernahme von Therapiekosten.

Opfer, die sich ab Jänner 2013 meldeten, gehen leer aus. Die Volksanwaltschaft kritisiert die Ablehnung einer Fortsetzung der Tätigkeit der Opferschutzkommission. Nach wie vor weisen ehemalige Heimkinder gegenüber der Volksanwaltschaft auf die Misshandlungen hin. Sie haben erst jetzt die Kraft gefunden, darüber zu reden. Die Opferschutzkommission sollte auch diesen Menschen weiterhelfen und ihre Fälle aufarbeiten, überprüfen und den Opfern eine Entschädigung bzw. die Therapiekosten bezahlen.