Novelle des Heimopferrentengesetzes
Mit der Novelle des Heimopferrentengesetztes hat sich der Kreis jener Personen erweitert, die als Betroffene von Gewalt und Missbrauch Anspruch auf eine monatliche Rente von 300 Euro haben. Seit dem 1. Juli 2018 haben künftig auch Personen, die als Kinder oder Jugendliche in Krankenhäusern, psychiatrischen Einrichtungen, Heilanstalten oder in Kinderheimen von Gemeinden sowie in Einrichtungen privater Träger misshandelt wurden, die Möglichkeit einen Antrag auf Heimopferrente zu stellen.
Auch Menschen, die Rehabilitationsgeld erhalten oder die dauerhaft arbeitsunfähig sind und noch vor dem Erreichen des Regelpensionsalters stehen, sind nun anspruchsberechtigt.
Durch die Novelle wurden gravierende Gesetzeslücken geschlossen und damit wesentliche Forderungen der Volksanwaltschaft erfüllt, die bereits seit Anbeginn auf eine Reform drängte.
Nähere Informationen zum Heimopferrentengesetz sowie das aktuelle Antragsformular finden Sie hier.