Nichtraucherschutz für Jugendliche

30. Mai 2015

Nirgendwo in Europa greifen Jugendliche öfter zur Zigarette als in Österreich. Laut einer OECD-Studie rauchen ein Viertel aller 15-Jährigen, davon ein Drittel sogar regelmäßig. Gründe hierfür sind laut dem Präsidenten der österreichischen Liga für Kinder- und Jugendgesundheit, Prim. Dr. Klaus Vavrik, unter anderem die Vorbildwirkung rauchender Erwachsener, die Mitnahme von Kindern in Gastronomiebetrieben, in denen das Rauchen noch gestattet ist und die fehlende Prävention.

Die Volksanwaltschaft nahm die dramatisch hohen Zahlen zum Anlass ein amtswegiges Prüfungsverfahren einzuleiten und fordert bessere Maßnahmen zur Prävention.
In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ diskutieren Volksanwalt Dr. Günther Kräuter, Prim Dr. Klaus Vavrik und der Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Dr. Franz Pietsch.

Dr. Franz Pietsch weist auf die neue Kampagne, die im Rahmen des internationalen Nichtrauchertages gestartet werde, hin. Neben steuerpolitischen Maßnahmen wird auch Präventionsarbeit ein wichtiger Bestandteil sein.
Volksanwalt Kräuter kritisiert in diesem Zusammenhang, dass beispielsweise in Deutschland 30% mehr Mittel in die Jugendgesundheit investiert werde, als in Österreich. Man müsse „Kinder- und Jugendorganisationen stärker in die Prävention einbinden, um etwas Nachhaltiges zu bewirken“, so der Volksanwalt.

Kein ausreichender Nichtraucherschutz im Casino Baden

Die Novelle zum Tabakgesetz soll am 1. Mai 2018 in Kraft treten und ein absolutes Rauchverbot in Gastronomiebetrieben bringen. Bis dahin bestehen aber weiterhin Unstimmigkeiten hinsichtlich der Auslegung des Gesetzes - so am Beispiel des Casinos Baden und eines großen Ringstraßen-Hotels.

Das Casino Baden teilt sich in einen Restaurant- und in einen Spielbereich. Während fast im gesamten Restaurantbereich das Rauchen verboten ist, steht der Spielbereich überwiegend den Rauchern zur Verfügung. Die Verantwortlichen des Casinos definieren die gesamte Fläche aus beiden Bereichen als Gastronomiebereich. Volksanwalt Dr. Günther Kräuter sieht in dieser Herangehensweise einen Verstoß gegen das Tabakgesetz, da auch im Spielbereich der Nichtraucherschutz überwiegen muss.

Der zuständige Bezirkshauptmann für Baden, Dr. Franz Zimper teilt die Rechtsauffassung der Volksanwaltschaft nicht und betont in der Sendung nochmals, dass es sich bei dem Casino um einen einheitlichen Betrieb handelt und eine weitere Unterteilung des Spielbereiches nicht erforderlich sei.

Ähnlich verhält es sich in einem Wiener Hotel an der Ringstraße, in dem ein Ecklokal als „Raucherlokal“ geführt wird. Der Magistrat der Stadt Wien sah dies bislang für rechtskonform an, da die übrigen Räumlichkeiten des Hotels rauchfrei seien. Volksanwalt Dr. Günther Kräuter weist aber auf die Gesetzwidrigkeit hin, da das Lokal als gesonderte Einheit zu werten ist.

Der Vertreter des BMG schloss sich in beiden Fällen der Rechtsansicht der Volksanwaltschaft an und sichert zu, dass man in beiden Fällen eine gesetzeskonforme Lösung finden und durchsetzen wird.