Neuer Prüffall der Volksanwaltschaft verdeutlicht erneut schwere Verzögerungen bei Asylverfahren

29. Jänner 2013

Bundesasylamt hat vier Jahre gebraucht, um Asylverfahren abzuschließen

„Knappe vier Jahre hat das Bundesasylamt gebraucht um über einen Asylantrag einer Frau aus Äthiopien, die mit 14 Jahren geflohen ist, zu entscheiden. Damit hat das Bundesasylamt die gesetzliche Entscheidungsfrist von sechs Monaten mehrfach überschritten", stellt Volksanwältin Terezija Stoisits fest. Das Prüfverfahren der Volksanwaltschaft hat ergeben, dass das Bundesasylamt mehrere Male über Zeiträume von bis zu sieben Monaten völlig untätig war.

Die betreffende Frau lebt heute in Linz und hat den Hauptschulabschluss nachgeholt. Sie engagiert sich ehrenamtlich in einem Altersheim und hat den Antrag auf internationalen Schutz am 18. August 2008 eingebracht. Im Juni 2012 – also knapp vier Jahre nach Antragstellung - kam es zur erstinstanzlichen Entscheidung durch das Bundesasylamt. „Die für derartige Asylverfahren üblichen Verfahrensschritte wie etwa eine Sprachanalyse durchzuführen um das tatsächliche Herkunftsland ausfindig zu machen, rechtfertigen keineswegs diese überlange Verfahrensdauer", stellt Stoisits fest.

Das Bundesasylamt setzte in den Zeiträumen von September 2008 bis April 2009, von Juli 2009 bis Februar 2010, von August 2011 bis November 2011 sowie von Dezember 2011 bis Juni 2012 keinerlei Verfahrensschritte. „Das Bundesasylamt konnte diese wiederholte Untätigkeit nicht hinreichend begründen. Deshalb stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest", erläutert Stoisits.

Die Volksanwaltschaft hat sich im Jahr 2012 mit 47 Beschwerden über das Bundesasylamt befasst. 20 davon waren berechtigt. In den meisten Fällen ging es um die lange Verfahrens-dauer, einige betrafen Entscheidungen bei der Familienzusammenführung. „Die Forderung der Volksanwaltschaft, Asylverfahren auch in der ersten Instanz deutlich zu beschleunigen, bleibt daher aufrecht" schließt Stoisits.