Neue Ombudsstelle für Studierende? Volksanwaltschaft skeptisch

21. Jänner 2011

In einem Gesetzesentwurf sieht das Wissenschaftsministerium vor, die bisher bestehende Serviceeinrichtung "Studierendenanwaltschaft" zu einer "Ombudsstelle für Studierende" auszubauen. In Zukunft soll sich jede und jeder Studierende "wegen behaupteter Missstände im Studienbetrieb" bei der vorgesehenen Ombudsstelle "beschweren" können, sofern "sie oder er von diesen Missständen betroffen ist". Jede Beschwerde ist von der Ombudsstelle zu prüfen, die "Empfehlungen“ für Universitätsorgane abgeben und dem verantwortlichen Regierungsmitglied sowie dem Nationalrat jährlich einen Bericht vorlegen soll.

Der Gesetzesentwurf übernimmt – teilweise sogar wortgleich – die Bestimmungen aus der Bundesverfassung, durch die die Volksanwaltschaft zuständig für Beschwerden über die Bundesverwaltung ist – und überträgt diese im Universitätsbereich einfach auf die neue „Ombudsstelle für Studierende". Entsprechend skeptisch fällt die Stellungnahme der Volksanwaltschaftzu dem Gesetzesvorschlag aus.

Die für die Universitäten prüfzuständige Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits führt aus: „Die Volksanwaltschaft befürwortet jede Regelung, die den Studierenden mehr Service und Beratung bringt. Die in diesem Gesetzesentwurf vorgesehene "Ombudsstelle für Studierende“ führt aber zu einer Doppelgleisigkeit im Bereich der Missstandskontrolle.“ Vollkommen offen ist, wie die Unabhängigkeit einer solchen weisungsfreien "Ombudsstelle“ sichergestellt werden soll. „Es gibt bereits eine unabhängige Verwaltungskontrolle durch die Volksanwaltschaft und die Aufsicht durch die Wissenschafterministerin. Welchen Mehrwert soll diese neue Einrichtung für die Studierenden haben? Weiters fehlen Regelungen über die erforderlichen Mittel und Bestimmungen zu den notwendigen Verschwiegenheitspflichten“, so Stoisits.