Nationalrat nimmt Jahresbericht 2009 einstimmig an

23. September 2010

Gestern Abend stand die Debatte über den Jahresbericht 2009 der Volksanwaltschaft auf der Tagesordnung des Nationalrates. Die Abgeordneten nahmen den von Dr. Peter Kostelka, Dr. Gertrude Brinek und Mag. Terezija Stoisits vorgelegten Jahresbericht einstimmig an.

Der Vorsitzende der Volksanwaltschaft Dr. Peter Kostelka präsentierte den Abgeordneten die Leistungsbilanz des Verwaltungskontrollorgans. 15.000 Personen, die sich von einer Behörde schlecht behandelt fühlten oder fürchteten, nicht zu ihrem Recht zu kommen, wandten sich 2009 an die Volksanwaltschaft. Um behördliche Entscheidungen zu kontrollieren, wurden 6.200 Prüfverfahren eingeleitet. Bei knapp 15 Prozent aller Prüfverfahren gab es tatsächlich einen Missstand in der Verwaltung.

Kostelka sprach sich für die Ausweitung der Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft im Bereich von ausgegliederten Rechtsträgern aus und begrüßte die diesbezügliche positive Resonanz aus dem Plenum.  „Die Volksanwaltschaft freut sich über diese Unterstützung aus dem Hohen Haus und möchte sie gerne in Anspruch nehmen. Mit der OPCAT-Umsetzung steht eine konkrete Weiterentwicklung der Rechtsstellung der Volksanwaltschaft direkt bevor“, so Kostelka. 

Volksanwältin Brinek betonte, dass die Volksanwaltschaft mit ihren Instrumenten erfolgreich Rechtssicherheit schaffen kann „Darüber hinaus beobachte ich in meiner Prüftätigkeit, dass die Behörden sehr wohl an ihrer Professionalität arbeiten“, berichtete sie. „Oft gilt daher zu Recht: Kooperation statt Konfrontation. Ich bin der Meinung, dass eine konsequente Kontrolle durchaus damit vereinbar ist“, so Brinek. Letztendlich gelte es, die Prüfung durch die Volksanwaltschaft gleichsam als Gütesiegel zu etablieren. 

Volksanwältin Stoisits bedauerte, dass zu wenige legislative Anregungen der Volksanwaltschaft vom Gesetzgeber umgesetzt werden. Jede Anregung wäre wohl überlegt und ein kollegialer Beschluss der drei Volksanwälte. Die Menschen verlangten schnelle und sachlich nachvollziehbare Verwaltungsentscheidungen. „In der Diskussion um eine Verwaltungsreform darf es daher keine Tabus geben. Das trifft das Zusammenlegen von Behörden genauso wie Fragen nach deren Effizienz“, so Stoisits abschliessend.