Nationalrat bestellt neues Team der Volksanwaltschaft

25. April 2013

In der Plenarsitzung  des Parlaments am 25. April 2013 wurde das neue Kollegium der Volksanwaltschaft gewählt. Gertrude Brinek, die seit 2008 Volksanwältin ist, wurde für eine zweite Funktionsperiode bestätigt. Diese beginnt am  1. Juli 2013. Ihre künftigen Kollegen werden der ehemalige SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter und der FPÖ-Sprecher für Landesverteidigung Peter Fichtenbauer sein. Mit der Wahl im Nationalrat folgte das Plenum des Nationalrats dem Gesamtwahlvorschlag des Hauptausschusses vom 11. April 2013.

Brinek erhielt zu ihrer Wiederwahl zahlreiche Glückwünsche. In die Reihe der Gratulantinnen und Gratulanten reihten sich auch Schülerinnen und Schüler der Handelsakademie ihrer Heimatstadt Hollabrunn ein. Ebenfalls gratulierten die Abgeordneten Peter Haubner, August Wöginger und Eva Himmelbauer.

Nationalratspräsidentin Prammer lobt Arbeit der Volksanwaltschaft

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer betonte die Bedeutung der Volksanwaltschaft und deren Arbeit zum Nutzen der Bevölkerung. Die Nationalratspräsidentin würdigte auch die exzellente internationale Arbeit der Volksanwaltschaft und bezog sich dabei unter anderem auf das seit 2009 in Wien beheimatete Generalsekretariat des Internationalen Ombudsmann Institutes IOI.

Prammer betonte die Bedeutung der seit Juli 2012 bestehenden neuen Kompetenzen der Volksanwaltschaft als Nationaler Präventionsmechanismus zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte. Damit sei die Volksanwaltschaft ein "echtes Menschenrechtshaus der Republik" geworden. Prammer zeigte sich zuversichtlich, dass es weiterhin eine enge Zusammenarbeit zwischen Nationalrat und Volksanwaltschaft geben wird. Den scheidenden VolksanwältInnen Peter Kostelka und Terezija Stoisits sprach sie ihren Dank aus.

Erfolgreiche Arbeit seit 1977

Mit Juli 2013 beginnt die siebente Funktionsperiode der Volksanwaltschaft. Diese wurde im Jahr 1977 als Hilfsorgan des Parlaments zur Kontrolle der Verwaltung gegründet. VolksanwältInnen sind unabhängig und unabsetzbar. Sie werden vom Nationalrat für eine Funktionsperiode von sechs Jahren gewählt, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist.

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