Nationalrat: Zusätzliche Mittel für die Volksanwaltschaft

15. November 2012

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek zeigte sich im Rahmen der Budgetdebatte im Parlament am 14. November 2012 erfreut über die zusätzlichen Budgetmittel für die Volksanwaltschaft, warnte allerdings auch vor einer Budgetlücke in der Höhe von 650.000 Euro, mit der ab dem Jahr 2016 zu rechnen sei.

Mit den zugesagten Budgetmitteln können die zusätzlichen Aufgaben, die mit der Umsetzung des UN-Zusatzprotokolls verbunden sind, noch heuer in Angriff genommen werden. Volksanwältin Brinek berichtete im Plenum darüber, dass die Volksanwaltschaft bereits Anfang November in Zusammenarbeit mit international anerkannten Expertinnen und Experten das Trainingsmodul "Shadow Monitoring" in Wien durchgeführt hat und dieses äußerst positiv evaluiert wurde. Sie hoffe daher, dass der Nationale Präventionsmechanismus gegen Verletzungen der Menschenrechte und der Menschenwürde bald gut etabliert sein wird. Wünschen würde sich Brinek eine Ausdehnung der Prüftätigkeit auf ausgegliederte Unternehmen, weil man damit einem großen Wunsch der Bürger entsprechen könnte.

Einhellig begrüßt wurde die Budgeterhöhung von den Mitgliedern des Volksanwaltschaftsausschusses. So zeigt sich Hannes Fazekas (S) über die Erhöhung erfreut, da dadurch die zusätzlichen Agenden bewältigt werden können. Auch Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) begrüßte die Erhöhung des Budgets der Volksanwaltschaft im Zusammenhang mit der Erweiterung ihrer Aufgaben beim Schutz von Menschen, die behördlich angehalten werden, kritisierte dabei aber die aus seiner Sicht nicht nachvollziehbare Form der Budgetierung. Die Grünen verlangen ebenso die Ausweitung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Einrichtungen. Weiters schlug Zinggl vor, Ausschussberatungen zum Thema Volksanwaltschaft grundsätzlich öffentlich zu führen.

Auch Ausschussvorsitzender Harald Stefan (F) sprach sich dafür aus, die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger zu erweitern. Zu diesem Punkt legte der Abgeordnete einen Entschließungsantrag vor.