Nachbar beschwerte sich seit neun Jahren über konsenslos errichteten Carport
Der vom Nachbarn ohne Bewilligung errichtete Carport störte den Niederösterreicher schon seit 2007. Die Stadtgemeinde blieb trotz seiner Beschwerde jahrelang untätig, worauf er sich zunächst an die BH Gänserndorf als Aufsichtsbehörde wandte. Aufgrund der Intervention der BH Gänserndorf forderte die Gemeinde endlich den Nachbarn auf, um eine nachträgliche Baubewilligung anzusuchen und zwar bis zum 31. Juli 2015.
Es geschah wiederum nichts, daraufhin bat der Niederösterreicher die Volksanwaltschaft und Prüfung. In einer ersten Stellungnahme führte die Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf zunächst aus, die erste Bauverhandlung habe wegen „ungebührlicher Äußerungen“ des Niederösterreichers abgebrochen werden müssen. Derzeit sei ein Verfahren vor dem Bezirksgericht Gänserndorf anhängig, dessen Ausgang man abwarten wolle. Die Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf werde “versuchen“, den Rechtstreit Anfang nächsten Jahres zum Abschluss zu bringen. Auf Hinweis der VA, welcher Zusammenhang zwischen dem bezirksgerichtlichen Verfahren und dem Bauverfahren bestehe, wurde eingeräumt, dass eigentlich kein direkter kausaler Zusammenhang bestehe, es werde jedoch ein baldiges Urteil erwartet. Die Gemeinde bestand weiter darauf, ihre Handlungsweise auf das bezirksgerichtliche Urteil abstimmen.
Erst nach weiterem Drängen der Volksanwaltschaft und dem Hinweis, dass die Beschwerde über den Carport bereits seit 2007 bekannt ist, gab die Gemeinde letztendlich bekannt, dass die Bauabteilung im Jänner 2016 eine neuerliche Bauverhandlung angesetzt und diese auch zu Ende gebracht habe.